David gegen Goliath:
Mein Rechtsstreit
mit der Adler Group

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André Gaufer: „Einige behaupten, es sei naiv von mir, als Wohnungskäufer gegen die mächtige Adler Group vorzugehen. Sie meinen, es mache keinen Sinn, als Einzelner gegen einen Immobilienriesen zu klagen. Sie sehen mich als kleinen Fisch, der gegen einen Ozeanriesen antritt.“

Immobilienpoker: Ein Kampf für Gerechtigkeit gegen einen Immobilienriesen

In einem erbitterten Kampf gegen einen der größten Wohnungskonzerne Deutschlands habe ich mich weder von Angriffen noch von Drohungen mit Vertragsbruch einschüchtern lassen. 2021 reichte ich meine Klage ein. Trotz Umfirmierungen von Tochtergesellschaften, Rücktritten von meinem Notarvertrag und einer Gegenklage fällte das Landgericht Berlin eine bahnbrechende Entscheidung zu meinen Gunsten. Ein halbes Jahrzehnt nach dem Kauf meiner Wohnung werde ich nun als Feind Nr. 1 der Adler Group bezeichnet, weil ich ihre dubiosen Geschäftspraktiken mithilfe von PROfinance kritisiere und aufdecke.

Mein Kampf ist noch nicht beendet, denn ich werde nicht ruhen, bis meine Rechte und Ansprüche aus dem Notarvertrag vollständig erfüllt sind. Dieser Konflikt geht über den Streit um eine Wohnung und einen Stellplatz hinaus. Er verkörpert den Kampf für Gerechtigkeit und Verbraucherschutz im Immobilienrecht, mit weitreichenden Auswirkungen auf ähnliche Fälle. Die gesamte Geschichte, wie alles begann und warum ein mächtiger Immobilienkonzern sich auf diesen harten Kampf einließ, wird in meinem Buch „Immobilienpoker“ auf Amazon enthüllt. Tauchen Sie ein und erleben Sie die ungeschönte Wahrheit.

Das Echo der Medien zum Rechtsstreit zwischen André Gaufer und Adler Group:

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16.02.2024: Berliner Zeitung

Kampf um Steglitzer Kreisel: Käufer einer Berliner Eigentumswohnung gewinnt gegen Adler Group – Das Berliner Kammergericht weist die Berufung gegen eine Entscheidung des Landgerichts zurück. „Dieses Urteil stärkt den Verbraucherschutz“, sagt der Erwerber.

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28.01.2024: Welt am Sonntag

Eigentum vernichtet: Seit Jahren kämpft ein Wohnungskäufer in Berlin um die Erfüllung seines Kaufvertrags – ausgerechnet mit einem Bauträger in Dauer-Schieflage.

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08.01.2024: Berliner Morgenpost

Steglitzer Kreisel: Nächste Niederlage für den Eigentümer – Die Adler Group hatte den Prozess gegen einen Wohnungskäufer verloren und Berufung eingelegt. So positioniert sich das Kammergericht.

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06.01.2024: Berliner Zeitung

Kampf um Steglitzer Kreisel: Käufer einer Eigentumswohnung vor Erfolg gegen Adler Group - Das Kammergericht weist darauf hin, dass es die Berufung der Adler Group gegen ein verbraucherfreundliches Urteil des Landgerichts für unbegründet hält.

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25.12.2023: Berliner Zeitung

André Gaufer zeigt sich kämpferisch. „Ich werde nicht aufgeben, bevor ich zu meinem Recht gekommen bin“, sagt er. „Wie lange es auch dauern mag: irgendwann werde ich in meiner Wohnung im Steglitzer Kreisel zusammen mit meiner Tochter Weihnachten feiern.“

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01.12.2023: Berliner Morgenpost

Steglitzer Kreisel: Wie die Adler-Group noch gewinnen will. Der Käufer einer Eigentumswohnung in dem Hochhaus hatte gegen den Eigentümer geklagt und gewonnen. So begründet Adler die Berufung.

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08.11.2023: BILD

Als André Gaufer (58), Käufer einer Wohnung im Steglitzer Kreisel, sich einen Grundbuch-Auszug holte, glaubte er an einen Albtraum: Auf seinem Apartment, das noch nicht einmal gebaut war, und weiteren Adler-Immobilien war bereits eine Grundschuld eingetragen: 4,3 Milliarden Euro!

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23.10.2023: Berliner Morgenpost

André Gaufer, der eine Wohnung im Turm gekauft und erfolgreich gegen die Adler Group auf Einhaltung seines Notarvertrages geklagt hatte, ist mit seiner Firma PROfinance Miteigentümer der Consus. Der 58-Jährige nutzte die Hauptversammlung, um aktuelle Informationen zu bekommen.

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06.10.2023: Der Spiegel

Käufer gegen Projektentwickler - Wenn sich der Einzelne durchbeißt: Während einige seiner Mitkäufer einknickten, bestand Gaufer auf seiner ursprünglichen Planung. Die Adler-Gruppe schrieb erst nett, drängte, habe schließlich auch gedroht, berichtet Gaufer. Der Finanzberater blieb bei seiner Überzeugung: Er sehe keinen Grund, warum sein beurkundeter Vertrag nicht mehr gelten solle – und verlangte die Erfüllung. Seine Eigentumswohnung mit Sonnenuntergangsbalkon. »Mein Recht. Mehr will ich nicht. Aber auch nicht weniger.«

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06.09.2023: Immobilien Zeitung

„Ich habe von meinen Vertragspartnern mehrfach Vertragstreue verlangt, doch stattdessen ist die Adler Group von meinem Kaufvertrag zurückgetreten und der Notar hat meine Interessen missachtet. Deshalb habe ich gegen die Adler Group auf Vertragserfüllung geklagt und gegen den Notar eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht“, erklärt Gaufer.

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26.07.2023: Tagesspiegel

Kläger André Gaufer hingegen war dort. Er sei sehr froh, sagte er, „weil sich für mich ganz klar heute die Gerechtigkeit durchgesetzt hat und klargestellt wurde, dass ein Notarvertrag von einer Immobilienfirma eingehalten werden muss und man nicht ohne Weiteres von einem bestehenden Vertrag zurücktreten kann, nur weil der Käufer Vertragsänderungen nicht akzeptiert.“

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28.06.2023: B.Z.

Vor dem Landgericht Berlin zeichnet sich ab, dass die Adler Group unterliegt. Sie muss für André Gaufer (57), Wohnungskäufer im Hochhaus-Turm, sein Apartment, den Stellplatz und den Fahrrad-Aufzug realisieren – wie vertraglich vereinbart.

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28.06.2023: Berliner Morgenpost

Am Tag, an dem es europaweit Razzien bei der Adler Group wegen Bilanzfälschung gab, musste der Immobilienkonzern noch eine zweite Schlappe einstecken. Für André Gaufer, der auf Einhaltung seines Kauf- und Notarvertrages geklagt hat, würde ein Urteil zu seinem Gunsten ein Sieg auf ganzer Linie bedeuten.

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19.04.2023: Tagesspiegel

Die juristischen Auseinandersetzungen über die Fertigstellung des Wohnungsbauprojektes „Steglitzer Kreisel“ könnten eine neue Wendung nehmen, wenn der Käufer André Gaufer mit seiner Klage vor dem Berliner Landgericht recht bekommt.

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15.03.2023: Tagesspiegel

Einer wagt es nun, gegen den Investor anzutreten: Kläger André Gaufer tritt mit seiner PROfinance GmbH („Fonds ohne Provision mit Cashback“) gegen die Adler Group an.

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08.11.2022: Berliner Morgenpost

Aufgrund der Dringlichkeit hatte Gaufer das Landgericht gebeten, den Verhandlungstermin doch früher stattfinden zu lassen. Dieser Bitte hat das Gericht jetzt entsprochen und den Termin auf den 15. März 2023 vorverlegt.

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14.10.2022: Berliner Morgenpost

Jetzt erfuhr der Kläger vom Landgericht, dass die Verhandlung, die Anfang November stattfinden sollte, auf den 12. Juli 2023 verschoben wurde. Als Begründung steht in dem Schreiben nur ein Wort: Dezernatswechsel. Gaufer ist überrascht und findet die Verschiebung „sehr kurios, auch weil bei der letzten Anfrage zum Steglitzer Kreisel der Senat mein Verfahren ignoriert hat“.

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20.05.2022: rbb I 24

Gaufer wohnt in Steglitz und schaut regelmäßig am Kreisel vorbei und hinauf, zu einer der höchsten Baustellen Berlins. Inzwischen befürchtet er sogar, dass der Steglitzer Kreisel vielleicht gar nicht mehr fertiggestellt wird. "Jedenfalls nicht von der Adler Group", sagt Gaufer.

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04.05.2022: Tagesspiegel

Gaufer weigerte sich deshalb, den Nachtrag zu unterschreiben. Der „Drohkulisse“, die Rechtsanwälte der Firma Adler aufgebaut hätten, halte er stand. Daraufhin habe die Firma erklärt, sie trete selbst vom Kaufvertrag zurück. „Einseitig aus einem notariell beurkundeten Kaufvertrag auszusteigen, das ist überhaupt nicht möglich“, sagt Gaufer. Er reichte Klage auf Einhaltung der Vereinbarungen aus dem Kaufvertrag ein.

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06.11.2021: Handelsblatt

Damit nicht genug, Adler wollte auch den geschlossenen Vertrag neu diktieren. Bei Gaufer meldete sich der Notar, er solle einen Nachtrag unterschreiben. Die Änderungen hatten es in sich.

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10.10.2021: WELT

Seit Monaten sieht sich Gaufer von Adler-Anwälten unter Druck gesetzt. Er sagt: „Möglicherweise entsteht hier Berlins nächste große Bauruine.“

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06.10.2021: B.Z.

Fraser Perring, der wie Gaufer für Gerechtigkeit in der Finanzbranche kämpft, wirft dem Immobilienkonzern Betrug, Manipulation und Täuschung seiner Geldgeber vor.

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Steglitzer Kreisel: Ein Kaufvertrag, Baustopp und ein Karussell der Eigentümer.

Im Oktober 2018 wurde mein Kaufvertrag für das Hochhausprojekt „Steglitzer Kreisel“ notariell besiegelt. Er bezog sich auf die Wohnung Nr. 256 und den Tiefgaragenstellplatz Nr. 127, wobei ich Miteigentumsanteile von 255/100.000 an der Wohnung und 60/100.000 am Stellplatz erwarb.
Bis Juni 2022 sollten die Wohnung und der Stellplatz fertig sein. Jedoch kamen die Bauarbeiten am Steglitzer Kreisel im März 2020 zum Erliegen. In der Folge wechselten sowohl Projektentwickler als auch Grundstückseigentümer – von der CG Gruppe über Consus Real Estate bis schließlich zur Adler Group.

Vertragspoker: Druck, Drohungen und zweifelhafte Absichten von Adler Group und Notar.

Im Dezember 2020 präsentierte mir der Notar neue Baupläne und Vertragsänderungen sowie einen ergänzenden Nachtrag zu meinem Kaufvertrag. Er argumentierte, der Nachtragsvertrag sei wegen Beanstandungen des Grundbuchamtes und Umplanungen seitens des Bauträgers erforderlich. Allerdings konnte ich in diesen Unterlagen keine klaren Beanstandungen des Grundbuchamtes erkennen.

Einige Monate später kontaktierte mich die Adler Group. Aufgrund ihrer fragwürdigen Änderungen bestand ich auf die Einhaltung des ursprünglich geschlossenen Kaufvertrags. Ein Anwalt der Adler Group stellte mir jedoch ein Ultimatum: Binnen zwei Wochen sollte ich den Vertragsänderungen zustimmen, ansonsten drohte er mit einem Vertragsbruch.

Das Ultimatum verstreicht: Standfestigkeit, Streit und ein umstrittener Vertragsrücktritt.

Im Mai 2021 gab der Adler-Rechtsanwalt den 1. Juni als Deadline vor. Ich bestand weiterhin auf den ursprünglichen Kaufvertrag und betonte, ich sei zu keinen Zugeständnissen verpflichtet. Der Anwalt wiederholte seine Rechtsauffassung und merkte an, dass Laien oft ihre rechtlichen Kenntnisse überschätzen würden.
Ich verteidigte meinen Standpunkt und kritisierte die Abweichungen seitens des Verkäufers. Kurz darauf teilte mir die Kanzlei den Vertragsrücktritt mit und behauptete, ich hätte mein Recht auf die Auflassungsvormerkung verwirkt. Ich sah diesen Rücktritt als unrechtmäßig und betonte dies auch gegenüber dem Notar.

Das Ende der Geduld: Vom finalen Schreiben bis zur Klage gegen die Adler Group.

Ende August 2021 erhielt ich das siebte Schreiben des Anwalts der Adler Group. Er bekräftigte den Rücktritt und machte klar, dass er keinen weiteren Briefwechsel wünschte. Er unterstrich zudem, dass die Adler Group meinen Kaufgegenstand frei verwerten könne. Im September 2021 reichte ich ohne Anwalt Klage gegen die Adler Group beim Amtsgericht Schöneberg ein.
Aufgrund des hohen Streitwerts wurde mein Fall jedoch an das Landgericht Berlin verwiesen. Im März 2022 übernahm ein Anwalt meine Vertretung und legte die Klageschrift beim Landgericht erneut vor. Das Urteil sowie aktuelle Neuigkeiten rund um das Immobilien-Pokerspiel finden Sie auf unserer News-Seite.

FAQ zum Kaufvertrag "Steglitzer Kreisel" und der Klage André Gaufer gegen die Adler Group:

1. Welche Position nimmt André Gaufer beim Rechtsstreit gegen die Adler Group ein?

André Gaufer ist ein Wohnungskäufer, der auf die Erfüllung seines notariell besiegelten Kaufvertrags besteht, nachdem die Adler Group vom Vertrag zurückgetreten ist.

2. Wann wurde Gaufers Kaufvertrag für das Projekt "Steglitzer Kreisel" abgeschlossen und welches Eigentum erwarb er?

Im Oktober 2018 kaufte Gaufer die Wohnung Nr. 256 mit einem Miteigentumsanteil von 255/100.000 sowie den Tiefgaragenstellplatz Nr. 127 mit einem Anteil von 60/100.000.

3. Was geschah 2020 mit den Bauarbeiten und den Eigentümern des "Steglitzer Kreisel"?

Im März 2020 kamen die Bauarbeiten zum Erliegen. Daraufhin gab es einen Wechsel sowohl bei den Projektentwicklern als auch bei den Grundstückseigentümern.

4. Welche Rolle spielte der Notar bei den Vertragsänderungen?

Im Dezember 2020 präsentierte der Notar Gaufer neue Baupläne, Vertragsänderungen sowie einen ergänzenden Nachtrag zum Kaufvertrag, welchen Gaufer ablehnte.

5. Wie reagierte die Adler Group auf Gaufers Ablehnung?

Wenige Monate nach Vorlage der Vertragsänderungen setzte ein Rechtsanwalt der Adler Group Gaufer ein Ultimatum: Entweder Zustimmung zu den Änderungen oder Rücktritt vom Notarvertrag.

6. Wie eskalierte der Konflikt weiter?

Nach Gaufers wiederholter Weigerung, den Änderungen zuzustimmen und seiner Forderung nach Einhaltung des ursprünglichen Vertrags, erklärte die Adler Group den Vertragsrücktritt.

7. Wie hat Gaufer auf den Vertragsrücktritt reagiert?

Gaufer legte im September 2021 eigenständig und ohne Rechtsanwalt Klage gegen die Adler Group beim Amtsgericht Schöneberg ein.

8. Warum wurde Gaufers Fall an ein höheres Gericht weitergeleitet?

Aufgrund des hohen Streitwerts wurde der Fall an das Landgericht Berlin überwiesen.

9. Wer vertritt Gaufer aktuell rechtlich?

Seit 2022 hat Gaufer einen Anwalt, der im März die Klageschrift erneut beim Landgericht Berlin eingereicht hat.

10. Hat Gaufer Schritte gegen den Notar unternommen?

Ja, Gaufer hat aufgrund der Missachtung seiner Interessen eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Notar eingereicht.

14.02.2024: Berliner Zeitung

Kampf um Steglitzer Kreisel: Käufer einer Berliner Eigentumswohnung gewinnt gegen Adler Group – Das Berliner Kammergericht weist die Berufung gegen eine Entscheidung des Landgerichts zurück. „Dieses Urteil stärkt den Verbraucherschutz“, sagt der Erwerber.

Im Rechtsstreit um die Einhaltung des Kaufvertrages für eine Eigentumswohnung im Steglitzer Kreisel hat sich der 58-jährige Erwerber André Gaufer gegen die Adler Group durchgesetzt. Das Berliner Kammergericht hat die Berufung der Adler Group gegen eine Entscheidung des Landgerichts zurückgewiesen, das Gaufer bereits im Sommer vergangenen Jahres recht gegeben hatte (Az. 27 U 82/23). Das Urteil des Landgerichts ist nach dem Beschluss des Kammergerichts, der vom 12. Februar 2024 stammt, nun „vorläufig vollstreckbar“. Gaufer zeigte sich am Mittwoch hochzufrieden. Das Landgerichtsurteil, das jetzt rechtskräftig geworden sei, markiere „einen Wendepunkt im Kampf um Vertragstreue und Immobilieneigentum“, sagte er. Es verpflichte die Adler Group, notarielle Vereinbarungen einzuhalten. Dies sei „ein Triumph der Gerechtigkeit“, der zeige, „dass auch Großkonzerne nicht über dem Gesetz stehen“, so Gaufer.

Wie berichtet, hat der 58-Jährige im Jahr 2018 einen Kaufvertrag für eine rund 70 Quadratmeter große Wohnung im Steglitzer Kreisel sowie für einen Stellplatz im Parkhaus auf den Namen seiner Firma PROfinance unterzeichnet. Kaufpreis: 623.900 Euro. Spätestens bis Ende Juni 2022 sollte die Wohnung fertig werden. Doch das ist sie bis heute nicht, so wie die übrigen der insgesamt 330 geplanten Wohnungen – weil die Bauarbeiten ins Stocken geraten sind. Ursprünglich wollte die CG-Gruppe des Unternehmers Christoph Gröner das Projekt realisieren. Doch dann gab es einen Wechsel bei den Projektverantwortlichen. Inzwischen ist die Adler Group Eigentümer des Steglitzer Kreisels. Sie legte Gaufer wie anderen Erwerbern Nachträge zu den Kaufverträgen vor, mit denen die Vereinbarungen im Nachhinein geändert werden sollten.

So sollte für Gaufer der mit dem notariellen Kaufvertrag erworbene Stellplatz als Kaufgegenstand entfallen. Stattdessen wurde ihm nur noch „die Möglichkeit zum Erwerb eines Stellplatzes in der Tiefgarage des künftigen Bürogebäudes“ zugesagt, das anstelle des alten Parkhauses geplant ist. Darüber hinaus sollte es weitere bauliche Abweichungen vom ursprünglichen Kaufvertrag geben. Zudem wurde der Fertigstellungstermin von 2022 auf 2024 verschoben und Gaufer sollte einen höheren sogenannten Miteigentumsanteil erhalten, was zum Beispiel eine stärkere finanzielle Beteiligung an künftigen Instandhaltungen mit sich brächte. Gaufer lehnte eine Unterschrift unter die nachträglichen Änderungen ab und pochte auf Vertragserfüllung. Die Gegenseite erklärte daraufhin den Rücktritt vom Kaufvertrag – mit Verweis auf einen angeblichen Verstoß Gaufers gegen das „Kooperationsgebot“. Vor dem Landgericht konnte sich die Adler Group damit aber nicht durchsetzen. Das Gericht entschied im Sommer 2023, dass die Adler Group mangels Rücktrittsgrund nicht den Rücktritt vom Vertrag habe erklären können. Damit bleibe es bei der ursprünglichen Vereinbarung.

Die Adler Group argumentierte im Berufungsverfahren, dass sich die Klage Gaufers an die falschen Adressaten gerichtet habe: an die Steglitzer Kreisel Turm GbR sowie die Steglitzer Kreisel Parkhaus GbR. Diese seien zu dem Zeitpunkt aber bereits in GmbH umgewandelt gewesen. Die Auffassung des Landgerichts, Gaufer habe ersichtlich seine Kaufvertragspartner in Anspruch nehmen wollen, sei „rechtsfehlerhaft“ gewesen. Die nachträgliche Änderung der Miteigentumsanteile führte der Rechtsanwalt der Adler Group darauf zurück, dass bei der Ermittlung der ursprünglichen Miteigentumsanteile „ein Fehler unterlaufen“ sei, woraufhin die Anteile auf Veranlassung des Grundbuchamts noch einmal neu berechnet werden mussten. Es sei der Adler Group rechtlich nicht möglich, eine Änderung des Miteigentumsanteils herbeizuführen.

Das Kammergericht folgte dieser Argumentation nicht. „Die Klägerin“, im vorliegenden Fall André Gaufer, habe „genau die juristischen Personen verklagt, die sie verklagen wollte, nämlich ihre Vertragspartner aus dem Kaufvertrag, mögen sie auch zwischenzeitlich ihre Rechtsform geändert haben“, stellte das Kammergericht fest. Es verwies zugleich darauf, dass das Landgericht offen gelassen habe, wie die „ausgeurteilte Leistung“, also der Kaufvertrag, zu erfüllen ist. Dies bleibe „einem etwaigen Zwangsvollstreckungsverfahren vorbehalten“. Gaufer sagte, die Adler Group müsse nun die Änderung der Miteigentumsanteile „rückgängig machen und den Steglitzer Kreisel neu aufteilen“. Um seine Rechte zu schützen, dränge er auf eine Eigentumsvormerkung im Grundbuch zu seinen Gunsten. Die Kammergerichtsentscheidung hat aus Gaufers Sicht weitreichende Folgen für Käufer von Wohneigentum: „Dieses Urteil stärkt den Verbraucherschutz, indem es ein deutliches Zeichen gegen unlautere Geschäftspraktiken im Immobiliensektor setzt“, sagt er.

06.11.2021: Handelsblatt

Damit nicht genug, Adler wollte auch den geschlossenen Vertrag neu diktieren. Bei Gaufer meldete sich der Notar, er solle einen Nachtrag unterschreiben. Die Änderungen hatten es in sich.

Im Himmel über der Hauptstadt sollen moderne Wohnungen entstehen, verkündet das Bauplakat: „Fertigstellung voraussichtlich Ende 2021“. André Gaufer, Geschäftsführer der PROfinance GmbH aus Berlin, quittiert das Schild mit einem Schulterzucken.

Der Unternehmer kaufte im Oktober 2018 eine Wohnung in dem Turm. Zentrale Lage, Fahrradaufzug, Tiefgaragenplatz – so wollte Gaufer in der 19. Etage investieren. Doch daraus wird nichts. Im März 2020 stoppten die Arbeiten, angeblich wegen Corona, sagt Gaufer: „Seitdem ruht die Baustelle.“ Die Adler Group, der das Hochhaus-Skelett gehört, widerspricht: Unterirdisch werde im Sockel gearbeitet. Neuer Termin für die Fertigstellung: 2024. Der Steglitzer Kreisel hätte ein Vorzeigeprojekt von Adler werden können, stattdessen entwickelte er sich zu einer Dauerbaustelle.

André Gaufer ist schon einen Schritt weiter. Zum Einwurf seiner Klage nahm er einen Reporter mit zum Gericht. „Wohnung gekauft, nix passiert!“, schrieb das Blatt und erklärte Gaufer zum einsamen Kämpfer gegen die „Heuschrecke“. Gaufer ist wütend auf die Adler-Tochter Consus, der das Hochhaus am Steglitzer Kreisel gehört. Er sieht es so: „Ich soll Kröten schlucken, damit die Adler Group noch mehr Profit rauspressen kann.“

Als Gaufer im Oktober 2018 den Kaufvertrag beim Notar unterschrieb, war der Verkäufer noch Gröners CG-Gruppe. Der Bau ging zügig los. Nach zwei Monaten informierte der Projektentwickler: Der Rückbau der Bestandsfassade sei in vollem Gange. Ende 2019 ließ Gröner wissen: „Wir sind im Zeitplan.“ Ein Drittel der 330 Wohnungen sei verkauft.

Doch als die CG Gruppe in der Adler Group aufging, erinnert sich Gaufer, habe sich alles geändert. Die neuen Eigentümer hätten sich nicht vorgestellt. Mehrere Anfragen, wie es weitergehe, seien unbeantwortet geblieben, klagt Gaufer. Aus der Lokalpresse habe er erfahren, dass mit einer Verspätung des Wohnungsbaus von zwei Jahren zu rechnen sei.

Damit nicht genug, Adler wollte auch den geschlossenen Vertrag neu diktieren. Bei Gaufer meldete sich der Notar, er solle einen Nachtrag unterschreiben. Die Änderungen hatten es in sich: Garagenplatz und Fahrradaufzug sollte es nicht mehr geben, dafür einen Mobilfunkmast auf dem Dach. Gaufer weigerte sich. Seitdem führte er einen regen Schlagabtausch mit dem Anwalt der Verkäufer. Am Ende habe Adler ihn vor die Wahl gestellt, sagt Gaufer, entweder er unterschreibe oder trete vom Kaufvertrag zurück. Doch er weigere sich bis heute, beharre auf seinem Vertrag. Mit einer Klage will er die Einhaltung seines Notarvertrages gerichtlich durchsetzen. Der Ausgang ist offen.

26.07.2023: Tagesspiegel

Kläger André Gaufer hingegen war dort. Er sei sehr froh, sagte er, „weil sich für mich ganz klar heute die Gerechtigkeit durchgesetzt hat und klargestellt wurde, dass ein Notarvertrag von einer Immobilienfirma eingehalten werden muss und man nicht ohne Weiteres von einem bestehenden Vertrag zurücktreten kann, nur weil der Käufer Vertragsänderungen nicht akzeptiert.“ 

Geklagt hatte André Gaufer. Er hatte 2018 einen notariellen Vorvertrag mit dem damaligen Projektentwickler des Steglitzer Kreisels, der CG Gruppe, geschlossen. Darin war der Kauf einer Wohnung mit einem genau definierten Anteil am Gesamtprojekt sowie eines bestimmten Tiefgaragenstellplatzes vereinbart worden: eine Wohnung mit 69 Quadratmetern, mit Süd-Westblick in der 19. Etage, und der Tiefgaragenstellplatz Nummer 127.

Nachdem der Eigentümer des Steglitzer Kreisels zweimal gewechselt hatte, erst zur Consus Real Estate und anschließend zur Adler Group, änderten sich auch die Bau- und Nutzungspläne für die Flächen: Die Adler Group würde das Sockelgebäude lieber in Büroflächen verwandeln, statt, wie ursprünglich geplant, dort Autostellplätze zu schaffen. Deswegen sollten alle diejenigen, die vorher wie Gaufer bereits Vorverträge zum Kauf abgeschlossen hatten, nun in nachträgliche Änderungen einwilligen. Gaufer hätte damit auf das Eigentum am Stellplatz verzichtet. Außerdem hätte sich wegen veränderter Baupläne der Anteil der vereinbarten Wohnung am Gesamtprojekt verändert, was zu höheren Betriebskosten hätte führen können.

Ein Teil derjenigen, die schon Vorverträge für den Wohnungskauf abgeschlossen hatten, willigte in diese Veränderungsverträge ein. Andere waren nicht einverstanden, darunter André Gaufer. Er weigerte sich, die Vertragsänderungen zu unterzeichnen, woraufhin die Adler Group vom Vertrag zurücktreten wollte. Die Richterin stellte nun aber im Urteil fest, dass der Vertrag weiter seine Gültigkeit behält. Die Verfahrenskosten muss die Adler Group tragen. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.

Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Die Adler Group kann binnen eines Monats nach der Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung noch in Berufung gehen. Ob sie das plant, gab sie noch nicht bekannt. Man bitte um Verständnis, „dass wir uns zu laufenden Verfahren grundsätzlich nicht öffentlich äußern. Wir warten die schriftliche Begründung ab und werden diese anschließend analysieren“, hieß es von der Pressestelle. Zum Gerichtstermin selbst war kein Vertreter der Adler Group erschienen.

Kläger André Gaufer hingegen war dort. Er sei sehr froh, sagte er, „weil sich für mich ganz klar heute die Gerechtigkeit durchgesetzt hat und klargestellt wurde, dass ein Notarvertrag von einer Immobilienfirma eingehalten werden muss und man nicht ohne Weiteres von einem bestehenden Vertrag zurücktreten kann, nur weil der Käufer Vertragsänderungen nicht akzeptiert.“

Gaufer hält weiterhin daran fest, dass er die Wohnung am Ende erhalten will, auch wenn dafür natürlich erst einmal die Baustelle abgeschlossen sein muss: „Ich glaube, dass der Steglitzer Kreisel fertiggestellt wird. Ich glaube nur nicht daran, dass es von der Adler-Gruppe sein wird, sondern von einer anderen Immobilienfirma.“

Auswirkungen erhofft sich Gaufer von dem Urteil auch für die beim Bezirk Steglitz-Zehlendorf beantragte neue Baugenehmigung. Für die neuen Pläne, die die Adler Group für das Sockelgebäude gemacht hat und bei deren Umsetzung der Gaufer zugesicherte Tiefgaragenstellplatz wegfallen würde, wäre nämlich eine neue Baugenehmigung erforderlich. Gaufer hofft, dass das nun gefällte Urteil das Bezirksamt dazu bewegen wird, diese Genehmigung nicht zu erteilen.

Auf Tagesspiegel-Anfrage schrieb der zuständige Baustadtrat Patrick Steinhoff (CDU) lediglich, für die Sockelbaubestandteile lägen derzeit keine Baugenehmigungen vor. Die Baugenehmigung für das Turmhochhaus sei weiterhin gültig. Darüber hinaus sei „das Stadtentwicklungsamt regelmäßig im Austausch mit der Adler Group und weist diese auf die gesamtstädtische Bedeutung des Gebäudes und einer zügigen Fertigstellung hin.“

28.06.2023: Berliner Morgenpost

Am Tag, an dem es europaweit Razzien bei der Adler Group wegen Bilanzfälschung gab, musste der Immobilienkonzern noch eine zweite Schlappe einstecken. Für André Gaufer, der auf Einhaltung seines Kauf- und Notarvertrages geklagt hat, würde ein Urteil zu seinem Gunsten ein Sieg auf ganzer Linie bedeuten. 

Für die Adler Group bedeutet eine Niederlage, dass sie ihre Baupläne bezüglich des Parkhauses ändern muss. Es darf nicht abgerissen und durch ein Bürohaus ersetzt werden. Außerdem ist der Fall ein Präzedenzfall: Andere Käufer können ebenfalls auf die Einhaltung ihres ursprünglichen Kaufvertrages bestehen.

„Jeder Konzern hat sich an einen Notarvertrag zu halten“, sagt André Gaufer nach der Verhandlung. Es sei nicht rechtens einseitig davon zurückzutreten. Das hatte auch die Richterin betont. Sie sah weder einen Grund für die Adler Group, eine Unterschrift unter einem Ergänzungsvertrag zum Kaufvertrag zu fordern, noch für ihren Rücktritt vom Kaufvertrag.

19.04.2023: Tagesspiegel

Die juristischen Auseinandersetzungen über die Fertigstellung des Wohnungsbauprojektes „Steglitzer Kreisel“ könnten eine neue Wendung nehmen, wenn der Käufer André Gaufer mit seiner Klage vor dem Berliner Landgericht recht bekommt.

Wenn ich mit meiner Klage Recht bekomme, steht der Umbau des Sockelbereichs infrage“, sagt Gaufer dem Tagesspiegel: „Weil dann die ursprünglichen Baupläne gelten. Diese sehen einen Umbau des Parkhauses anhand der neuen Pläne nicht vor.“ Die aktuellen Pläne des Bauherrn drehen sich aber um eine Erweiterung des Sockel-Gebäudes. Nun sind Büros und Geschäftsräume dort geplant, wo zunächst Stellplätze geplant waren. Einen dieser Stellplätze hatte Gaufer erworben.

Nach der gescheiterten Güteverhandlung vor dem Berliner Landgericht um den Kauf einer Wohnung und eines Stellplatzes im Hochhaus am Steglitzer Kreisel gibt es zwischen dem Kläger André Gaufer und den Beklagten – die Steglitzer Kreisel Turm GmbH und die Steglitzer Kreisel Parkhaus GmbH als eingetragenen Eigentümern – zudem ein Hin und Her über die richtigen Vollmachten. Dies geht aus einem Schriftwechsel der Anwälte und dem Protokoll des ersten Gerichtstermins hervor, die dem Tagesspiegel vorliegen.

Die Frage der richtigen Vollmachten ist insofern bedeutsam, als dass die Besitzer der Hochhausbaustelle ihren Rücktritt vom Vertrag erklärten. „Mit Schreiben vom 27. Juli 2021 meldete sich Herr Kollege Greiser und erklärte, für die Steglitzer Kreisel Turm GmbH und die GbR Steglitzer Kreisel Parkhaus zu handeln“, heißt es in einem Schreiben von Gaufers Anwalt Ulrich Rump.

Darin erklärte Anwalt Dirk-Ulrich Greiser den Rücktritt vom Kaufvertrag und legte laut Rump eine Vollmacht vor, die im Vollmachtkopf die Steglitzer Kreisel Parkhaus GmbH benannte und Unterschriften von zwei Naturalpersonen enthielt, ohne dass dabei auf eine GmbH hingewiesen worden wäre. „Mit Schreiben vom 11. August 2021 erklärte der Kollege Greiser erneut den Rücktritt für die Steglitzer Kreisel Turm GmbH und alternativ ergänzend für die GbR Steglitzer Kreisel Parkhaus. Eine Vollmacht wurde nicht beigefügt.“ Geklärt werden muss nun bis zum Folgetermin, wer in dieser Angelegenheit für welche Firma sprechen und zeichnen darf.

Die Richterin Niemeitz hatte bei der Güteverhandlung vor dem Landgericht bereits durchblicken lassen, dass die bisherige Argumentation der Eigentümer des Steglitzer Kreisels nicht ausreichend sein könnte. Sie wollen vom Vertrag zurücktreten, weil Gaufer Vertragsanpassungen nicht akzeptiert, die ihn finanziell und mit Blick auf die Rahmenbedingungen seiner Immobilienkäufe im Steglitzer Kreisel schlechter stellen. „Im Hinblick auf die vorgetragene Verpflichtung zur Vertragsanpassung wird vorsorglich bereits darauf hingewiesen, dass die entsprechenden Klauseln im Ausgangsvertrag unwirksam sein könnten“, heißt im Protokoll der Verhandlung, die am 15. März stattfand.

Denn bereits zum Prozessauftakt erschien Gaufers in Prosaform gekleidete Anklageschrift „Immobilienpoker“ („Ein Immobilienkonzern mit dubiosen Geschäften und schmutzigen Tricks. Und ein Mann, der sie aufdeckt“) mit der er den Immobilienkonzern Adler angeht – einen in finanzielle Schieflage geratenen Immobilienkonzern, der die ihm 2018 vertraglich zugesicherte Wohnung bis heute nicht fertiggestellt hat. Die Fertigstellung war dem Käufer angeblich zum Juni 2022 zugesagt worden.

Laut Handelsblatt sollen Wohneinheiten und Bauprojekte der Adler Group verkauft und das Personal ab Juni 2023 drastisch abgebaut werden. Bis zum 4. Quartal 2024 will Adler 4,5 Mrd. Euro durch den Verkauf von Immobilien erlösen – und damit sukzessive Gläubiger bedienen. Offen bleibt laut Branchendienst Thomas Daily: Wer wird Adlers Wirtschaftsprüfer und wer kauft ihre Immobilien, inklusive Bauruinen wie den Steglitzer Kreisel?

„Wir werden keine Zerschlagung machen“, sagte Finanzchef Thomas Echelmeyer am 25. April in einer Telefonkonferenz anlässlich der Veröffentlichung der ungeprüften Bilanz für 2022. „Das Ziel, das wir heute verfolgen, ist es, dass wir (…) ein Berlin-Portfolio behalten mit einem deutlich kleineren Umfang und einem deutlich geringeren Projektentwicklungsportfolio.“ Adler habe bereits mehrfach die Insolvenz abwenden können, betonte Verwaltungsratschef Stefan Kirsten. Der Konzern befinde sich aber weiter in „rauer See“. Das Jahr 2022 hatte Adler erneut mit einem Milliarden-Verlust abgeschlossen.

Mit der Fusion der ADO Properties, der Adler Real Estate und der Consus Real Estate war mit der Adler Group 2020 ein Großunternehmen mit Spezialisierung auf Immobilienentwicklung, Vermietung und Verwaltung von Gebäude entstanden. Seit Anfang 2021 konzentriert sich die Adler Group auf die Refinanzierung der Schulden, die im Zuge der Fusion entstanden bzw. übernommen wurden.

Gaufer, der auf seinen Vertrag besteht, sieht sich laut Klappentext seines Buches als Opfer einer ganzen Investitionsstrategie. Der Geschäftsführer der PROfinance GmbH hatte sich geweigert, einen Nachtrag zu unterzeichnen, der einen Verzicht auf den bereits vertraglich zugesicherten Tiefgaragenstellplatz beinhaltet hätte.

Gaufer wirft der Eigentümerin des Towers, der Adler Group, Vertragsbruch vor. Statt 46.400 Euro für den Stellplatz solle er nun 111.400 Euro zahlen, sagte Gaufer dem Tagesspiegel. Hinzu kommt laut Gaufer-Anwalt Rump, dass sein Mandant nunmehr nur „die Möglichkeit zum Erwerb eines Stellplatzes“ in einer noch zu errichtenden Tiefgarage erhalten soll – ohne finanziellen Ausgleich für den bereits zugesagten Stellplatz 127, der ihm nun nicht mehr zustehen soll.

Kurz gesagt: Gaufer zahlt laut Rump „für den Tiefgaragenstellplatz einen Kaufpreis von 46.400 Euro, erhält ihn aber nicht, sondern die vage zugesprochene Möglichkeit für weitere 65.000 Euro nicht etwas das Eigentum, sondern lediglich ein Nutzungsrecht an einem Stellplatz zu erwerben.“ Einer solchen Rechtsauffassung könne nicht gefolgt werden, lässt Gaufer dem 20. Zivilsenat des Landgerichts über seine Anwälte am 12. April mitteilen. Das Verfahren wird am 28. Juni um 14 Uhr 30 im Saal 100 fortgesetzt.

28.06.2023: B.Z.

Vor dem Landgericht Berlin zeichnet sich ab, dass die Adler Group unterliegt. Sie muss für André Gaufer (57), Wohnungskäufer im Hochhaus-Turm, sein Apartment, den Stellplatz und den Fahrrad-Aufzug realisieren – wie vertraglich vereinbart.

Noch vor der Urteilsverkündung positionierte sich die Richterin bei der Verhandlung am Mittwoch klar: „Ich neige dazu, der Klage stattzugeben.“ Sie sehe keinen Grund, warum der Immobilien-Riese wirksam vom Kaufvertrag hätte zurücktreten können.

„Heute hat sich gezeigt, welchen Wert ein Notarvertrag hat“, so Gaufer. „Auch jedes noch so große Unternehmen muss sich an die Vereinbarungen im Vertrag halten. Es lohnt sich, für seine Sache zu kämpfen.“

Ursprünglich sollte das Projekt 2022 fertiggestellt sein. Doch weiterhin ist kein Baugeschehen sichtbar. Nach Auskunft der Adler Group gegenüber dem Bezirk sei sie diesmal mit „statischen Deckenertüchtigungen“ beschäftigt.

15.03.2023: Tagesspiegel

Einer wagt es nun, gegen den Investor anzutreten: Kläger André Gaufer tritt mit seiner PROfinance GmbH („Fonds ohne Provision mit Cashback“) gegen die Adler Group an. 

Sie war infolge der Fusion unter Beteiligung der Consus Real Estate AG, der ADO Properties SA und der Adler Real Estate AG entstanden. Ihr gehört der Steglitzer Kreisel. Seit dem heutigen Mittwoch um 9.30 Uhr wird um das Hochhaus prozessiert. Der Sitzungssaal des Landgerichts liegt wie ein Menetekel im Erdgeschoss.

Gaufer pocht auf Erfüllung seines Vertrages. Er hatte eine 69 Quadratmeter große Wohnung im 19. Geschoss im Jahr 2018 erworben. Mit einem Stellplatz in der Tiefgarage. Er sagt, dass er vom Bauträger gedrängt worden sein, entweder von seinem Kaufvertrag zurückzutreten oder Änderungen zuzustimmen. Inzwischen kündigte ihm die Adler Group von ihrer Seite den Kaufvertrag.

Zur Lage schreibt das Unternehmen auf Anfrage: „Der aktuelle Stand der Planungen sieht vor, dass große Teile des Komplexes im Jahr 2024 fertiggestellt werden, unter anderem auch die Wohnungen. Die Arbeiten am Projekt laufen entsprechend weiter.“ Business as usual also? Was will denn eigentlich André Gaufer? Was nach Stillstand aussieht, muss nicht Stillstand sein. Als der Tagesspiegel im Herbst 2021 nach dem Baufortschritt fragte, wurde über von außen kaum wahrnehmbare Arbeiten im Kellergeschoss berichtet. Es ging um die Heizzentrale. Eigentlich sollte 2020 alles fertig sein. Von 330 Eigentumswohnungen war und ist die Rede.

Offenbar ist man auf der Baustelle immer noch mit vorbereitenden Arbeiten beschäftigt, die auf Großes hoffen lassen: „Unsere Erfahrungen auf verschiedenen Baustellen haben gezeigt, dass infolge der Lieferketten-Probleme und des Mangels an Arbeitskräften nach wie vor Terminplanungen geändert werden müssen. Dies gilt auch für dieses Bauvorhaben“, sagt Adlers Kommunikationschef Matteo Twerenbold mit Weitsicht: „Die gesamte Fertigstellung des Projekts wird daher erst im Jahr 2025 möglich sein.“

Man möchte dem Glauben schenken. Doch der Blick ins Archiv lässt Zweifel aufkommen. Sollten nicht bereits Anfang 2022 die ersten Fassadenteile montiert werden, wie Jürgen Kutz als Geschäftsführer der 2021 noch an dem Bau beteiligten Consus Real Estate in Aussicht stellte?

Gewerkelt wird schon lange. Der Gebäudekomplex stammt aus den siebziger Jahren. Bis Ende 2007 war hier das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf untergebracht. Der Umbau in ein Wohnhochhaus begann 2015 mit einer Asbestsanierung. Der Leerstand des Steglitzer Kreisels ab 2007 kostete den Berliner Senat bis 2017 jährlich mehr als 700.000 Euro. Im Jahr 2016 wurden die tatsächlichen Kosten für die Asbestsanierung des Steglitzer Kreisels auf 18,5 Millionen Euro beziffert. Im Juni 2017 wurde der Turm an den neuen Eigentümer übergeben. Kostenpunkt: 21 Millionen Euro.

Fast geschenkt für ein Projekt in dieser Größenordnung. Wohl auch daher rührt der Ärger, der in Kläger André Gaufer aufgestiegen ist: „Der Konzern spielt mit gezinkten Karten“, behauptet er in einer Stellungnahme, die ein Buchprojekt begleitet. Der Titel des Werkes: „Immobilienpoker. Ein Immobilienkonzern mit dubiosen Geschäften und schmutzigen Tricks. Und ein Mann, der sie aufdeckt“. Gaufer hat sich – wie viele andere – gefreut: „Die Traumwohnung mit atemberaubendem Blick über die Stadt war eine absolute Herzensinvestition“, schreibt er.

Gaufer sieht sich als Vorkämpfer für die gerechte Sache: „Heute ist es die Adler Group, die als multinationaler Immobilienriese in diesem Buch sinnbildlich für die Machenschaften und das rücksichtslose Vorgehen großer Konzerne steht, die sich auf Kosten der Anleger bereichern.“

08.11.2022: Berliner Morgenpost

Aufgrund der Dringlichkeit hatte Gaufer das Landgericht gebeten, den Verhandlungstermin doch früher stattfinden zu lassen. Dieser Bitte hat das Gericht jetzt entsprochen und den Termin auf den 15. März 2023 vorverlegt.

Zu den Verfahren, die am Landgericht Berlin laufen, gehört auch das von André Gaufer, der eine Wohnung im 19. Stock des Steglitzer Kreisel gekauft hat.

In der Klage geht es um eine „Erteilung einer Eintragsbewilligung“ mit einem Streitwert von knapp 156.000 Euro. Als Geschäftsführer der PROfinance GmbH soll er einen von der Adler Group geänderten Notarvertrag unterschreiben, in dem er unter anderem auf seinen Tiefgaragenstellplatz verzichtet. Dagegen hat er Klage erhoben, die ursprünglich im November 2022 verhandelt werden sollte, dann aber wegen eines Dezernatswechsels auf Juli 2023 verschoben wurde.

Aufgrund der Dringlichkeit hatte Gaufer das Landgericht gebeten, den Verhandlungstermin doch früher stattfinden zu lassen. Dieser Bitte hat das Gericht jetzt entsprochen und den Termin auf den 15. März 2023 vorverlegt. „Ich bin froh, dass es jetzt doch schneller geht und meine Klage damit behandelt wird“, sagt André Gaufer am Montag.

14.10.2022: Berliner Morgenpost

Jetzt erfuhr der Kläger vom Landgericht, dass die Verhandlung, die Anfang November stattfinden sollte, auf den 12. Juli 2023 verschoben wurde. Als Begründung steht in dem Schreiben nur ein Wort: Dezernatswechsel. Gaufer ist überrascht und findet die Verschiebung „sehr kurios, auch weil bei der letzten Anfrage zum Steglitzer Kreisel der Senat mein Verfahren ignoriert hat“.

André Gaufer hat vor vier Jahren eine Wohnung mit bestem Blick aus dem 19. Stock im Steglitzer Kreisel gekauft. Seinen Kaufvertrag hat der Geschäftsführer der PROfinance GmbH noch mit der CG-Gruppe geschlossen. Der neue Eigentümer, die Adler Group, drängte nach einigen Umplanungen darauf, dass er einen geänderte Notarvertrag unterschreibt. So ist zum Beispiel der Tiefgaragenplatz jetzt nicht mehr Bestandteil des Kaufvertrags. Gaufer besteht aber auf die Einhaltung seines Kaufvertrags und hat deshalb Klage beim Landgericht Berlin eingereicht.

Jetzt erfuhr der Kläger vom Landgericht, dass die Verhandlung, die Anfang November stattfinden sollte, auf den 12. Juli 2023 verschoben wurde. Als Begründung steht in dem Schreiben nur ein Wort: Dezernatswechsel. Gaufer ist überrascht und findet die Verschiebung „sehr kurios, auch weil bei der letzten Anfrage zum Steglitzer Kreisel der Senat mein Verfahren ignoriert hat“. Auf die Frage der Abgeordneten Kristin Brinker (AfD), ob noch Verfahren bei Berliner Gerichten anhängig sind, die den Steglitzer Kreisel betreffen, hat die Senatsverwaltung für Bauen und Wohnen nur von einem mittlerweile erledigten Verfahren gesprochen. Von Gaufers Klage war keine Rede.

Er habe von mehreren Insidern gehört, dass sich die Zeichen verdichten, dass der Kreisel wohl nicht mehr fertig gebaut werde, erzählt der Finanzunternehmer der Berliner Morgenpost. Auch habe man ihm schon den Rat gegeben, lieber gleich auf Schadenersatz zu klagen. Angesichts der Terminverschiebung fragt er deshalb skeptisch: „Wieso zieht sich der Verhandlungstermin solange hin?“.

Das Verfahren ist noch immer bei der 20. Zivilkammer anhängig. Das bestätigte ein Pressesprecher der Berliner Zivilgerichte. Er kann den neuen Termin, der neun Monate später angesetzt ist, erklären. So hat ein Richter Anfang Oktober die Kammer verlassen, ein Nachfolger ist noch nicht da. „Aus diesem Grund hat man den Termin erstmal auf einen späteren Zeitpunkt vertagt“, sagt der Sprecher. Ob der neue Kollege vielleicht doch früher verhandelt, müsse man sehen. Der Termin könnte daher auch wieder vorverlegt werden.

Von der Adler Group heißt es auf Anfrage der Berliner Morgenpost nur kurz, dass man Spekulationen und Gerüchte grundsätzlich nicht kommentieren werde. Zum Stand der Bau- und Planungsarbeiten befragt, ist das Unternehmen zwar auskunftsfreudiger. Es verweist aber darauf, dass es „aktuell keinen neuen Sachstand“ gibt. Es laufen also nach wie vor unterschiedliche Baumaßnahmen, zum Beispiel spezielle Stahlbauarbeiten zum Substanzerhalt und zur Aufnahme der späteren Fassadenkonstruktion.

20.05.2022: rbb I 24

Gaufer wohnt in Steglitz und schaut regelmäßig am Kreisel vorbei und hinauf, zu einer der höchsten Baustellen Berlins. Inzwischen befürchtet er sogar, dass der Steglitzer Kreisel vielleicht gar nicht mehr fertiggestellt wird. „Jedenfalls nicht von der Adler Group“, sagt Gaufer.

Welche zu finden, die darüber in einem Interview sprechen wollen, ist nicht leicht. André Gaufer ist da eine Ausnahme: Der Unternehmer kaufte 2018 über seine Firma „PROfinance GmbH“ eine Wohnung im 19. Stock des Wohnturms.

Damals hieß der Eigentümer des Steglitzer Kreisels noch „CG-Gruppe“, und der Bau sollte bis Ende 2021 fertig werden. Bevor diese Frist allerdings erreicht werden konnte, wurde CG im Jahr 2020 von der „Consus Real Estate“ übernommen. Kurz darauf ging diese wiederum im neu gegründeten Immobilien-Konzern Adler Group auf. Die neuen Macher korrigierten Ende 2020 dann auch direkt mal das Bauziel: Fertigstellung im Sommer 2024 hieß es plötzlich (nach dem nun bekannt gewordenen neuen Plan, wird es wohl es eher bis Ende 2024 dauern).

Außerdem sollten Gaufer und wohl auch andere Käufer einen Nachtrag zum Kaufvertrag unterschreiben. Zusatzleistungen für die gekauften Wohnungen, wie Garagenstellplätze und Fahrrad-Aufzüge sollten aus den Kaufverträgen verschwinden. Adler hat andere Pläne für den Sockel des Gebäudes: einen Verkauf. Dem Bezirk liegt hierzu ein Bauantrag vor, der ermöglichen würde, aus dem Parkhaus ein Bürogebäude zu machen, der Antrag ist allerdings noch unvollständig.

Wohnungskäufer Gaufer wollte all das nicht hinnehmen, unterzeichnete den Nachtrag nicht und befindet sich inzwischen sogar deshalb im Rechtsstreit mit der Adler Group; Anfang November beginnt die Verhandlung vor dem Landgericht Berlin. Der 56-Jährige muss deshalb ein bisschen vorsichtig sein, welche Gedanken rund um den Kreisel er öffentlich äußert und welche nicht. Was er sagen darf: Einen Baufortschritt jedenfalls könne auch er nicht feststellen. Im Gegensatz zum Bezirk sei er aber nicht über den neuen Bauzeitenplan informiert worden.

Gaufer wohnt in Steglitz und schaut regelmäßig am Kreisel vorbei und hinauf, zu einer der höchsten Baustellen Berlins. Inzwischen befürchtet er sogar, dass der Steglitzer Kreisel vielleicht gar nicht mehr fertiggestellt wird. „Jedenfalls nicht von der Adler Group“, sagt Gaufer. Der Grund für diese Sorgen sind die aktuellen Krisenmeldungen über den Immobilienkonzern. Seit Monaten ist der Ruf der Adler-Gruppe im medialen Sinkflug.

Solche Nachrichten tragen nicht zur Beruhigung von Wohnungskäufer:innen wie André Gaufer bei. Was, wenn die Consus doch nicht zu retten wäre und das Gebäude im Bau erneut den Besitzer wechselt? Oder wenn die finanziellen Mittel der Gruppe nur noch für die Fertigstellung einiger weniger Projekte in seinem deutschlandweiten Portfolio reichen würden, der Kreisel aber nicht dazu gehört? Eine Priorisierung innerhalb der Baustellen solle es geben, erklärte Stefan Kirsten am Dienstag. Wie die aussieht, wollte er aber nicht verraten – das sei Aufgabe des Managements.

Bezirksstadtrat Michael Karnetzki teilt auf rbb-Anfrage mit, dass Adler ihm zumindest versichert habe, dass die Finanzierung der Baumaßnahmen am Steglitzer Kreisel gesichert sei. Überprüfen ließe sich das für ihn allerdings nicht. Auch die Adler Group schreibt in ihrer Mail, die Realisierung des „ÜBerlin“-Projektes werde nicht in Frage gestellt.

Die neuerliche Verzögerung beim Steglitzer Prestigeprojekt begründet das Unternehmen mit Material- und Personalknappheit aufgrund der Pandemie und des Krieges in der Ukraine. Laut Adler schreite der Bau allerdings voran: Derzeit sollen im Inneren des Gebäudes Stabilisierungen vorgenommen werden, unter anderem an den Aufzugsschächten. Was hinter dem leichten Schleier der transparenten Bauplanen tatsächlich geschieht, lässt sich von außen aber kaum beurteilen.

Die ursprünglich für Januar von Bezirksstadtrat Karnetzki erhoffte „stärker sichtbare“ Bautätigkeit allerdings ist auch im Mai (also fünf Monate nach Jahresbeginn) nicht zu beobachten – und auch nicht zu hören. Inmitten des geschäftigen Treibens rund um die Straßenkreuzung Schloß- und Albrechtstraße ruht das turmhohe Gerippe von „ÜBerlin“. Aktuell wirkt es eher wie ein Monument des Stillstands.

04.05.2022: Tagesspiegel

Gaufer weigerte sich deshalb, den Nachtrag zu unterschreiben. Der „Drohkulisse“, die Rechtsanwälte der Firma Adler aufgebaut hätten, halte er stand. Daraufhin habe die Firma erklärt, sie trete selbst vom Kaufvertrag zurück. „Einseitig aus einem notariell beurkundeten Kaufvertrag auszusteigen, das ist überhaupt nicht möglich“, sagt Gaufer. Er reichte Klage auf Einhaltung der Vereinbarungen aus dem Kaufvertrag ein.

André Gaufer hat mit seiner Firma PROfinance GmbH eine 69 Quadratmeter große Wohnung im 19. Geschoss des Kreisels im Oktober vor vier Jahren gekauft.

Auch ein Stellplatz für ein Auto in der Tiefgarage steht im Kaufvertrag. Heute, ein halbes Jahr nach dem versprochenen Termin zum Einzug in den Wohnturm, steht in Steglitz immer noch nichts als ein Rohbau. In finanzielle Nöte hat der Verzug den Unternehmer nicht gebracht: „Bezahlt wird nach Baufortschritt, bisher mussten wir deshalb nur die Grunderwerbsteuer an das Finanzamt bezahlen sowie die Notar- und Gerichtskosten.“ Richtig verärgert hat Gaufer dagegen, dass „hinter dem Rücken der Käufer die Pläne für Sanierung und Umbau des Steglitzer Kreisels verändert wurden – und zwar zu unseren Lasten“.

So wolle der Bauherr nun den Tiefgaragenstellplatz nicht mehr liefern. Der zugesicherte Aufzug zum Transport des Fahrrads bis in die Wohnung falle ebenfalls weg. Hinzu kämen „etliche weitere Nachteile zu Lasten der Käufer“ in einem Nachtrag zum Kaufvertrag. So soll nun eine Anlage zur Übertragung von Mobilfunk im Haus errichtet werden, ohne dass die Käufer über diese Pläne informiert wurden. Auch der Schallschutz der Fassade soll sich ändern, wie genau, verrate der Bauträger nicht. Nachteilig außerdem: Die künftige Gemeinschaft der Wohnungseigentümer soll die Kosten für Pflege und Wartung von Kunst- und Lichtinstallationen am Haus übernehmen. Was genau geplant ist und welche Kosten dafür anfallen, sei ihnen nicht mitgeteilt worden.

Gaufer weigerte sich deshalb, den Nachtrag zu unterschreiben. Der „Drohkulisse“, die Rechtsanwälte der Firma Adler aufgebaut hätten, halte er stand. Daraufhin habe die Firma erklärt, sie trete selbst vom Kaufvertrag zurück. „Einseitig aus einem notariell beurkundeten Kaufvertrag auszusteigen, das ist überhaupt nicht möglich“, sagt Gaufer. Er reichte Klage auf Einhaltung der Vereinbarungen aus dem Kaufvertrag ein. Wie viele der wohl 120 Käufer von Eigentumswohnungen die veränderten Pläne hinnahmen, ist unbekannt. Gaufer will deshalb nicht auf einen Stellplatz verzichten, weil das Hochhaus an der viel besuchten Einkaufsmeile Schlossstraße liegt. „Da findet man sonst keinen Parkplatz.“ Wer auf das Auto angewiesen sei, brauche deshalb einen Stellplatz.

Dass die Adler-Gruppe Ernst macht mit ihrer neuen Planung, zeigt Gaufer zufolge der neue Bauantrag mit den umstrittenen Änderungen, den die Firma im November beim Bezirksamt einreichte. Darin sei eine Erweiterung des Sockel-Gebäudes enthalten, die Büros und Geschäftsräume just da vorsieht, wo die verkauften Stellplätze zuvor geplant waren.

Anruf beim Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung von Steglitz-Zehlendorf, Michael Karnetzki: „Im Augenblick kommen die nicht so richtig voran“, sagt er. „Eigentlich sollte ab Januar der Beton im Turm verstärkt werden, damit er die Fassade tragen kann. Nun soll es im Mai damit losgehen.“ Weshalb es zu den Verzögerungen kommt, erfahre Karnetzki selbst auch nicht. Eine plausible Erklärung für die erneute Verschiebung der Betonverstärkung um vier Monate gebe es für ihn nicht.

Die bei Wohnungskäufern umstrittene veränderte Planung für den Sockel des Ensembles, also der Abriss des Parkhauses und die Schaffung von Büroflächen stattdessen, sei nur in Teilen und das auch nur unvollständig beim Bezirksamt beantragt worden. „Für einen Bauteil gibt es einen Bauantrag vom November, aber dafür liegen nicht alle Unterlagen vor“, sagt der Stadtrat für Stadtentwicklung.

Für andere Bauteile des Sockelgebäudes seien keine Umbauten beantragt worden. Zuletzt habe er im März mit Vertretern der Firma Adler gesprochen. Laut Bauablaufplan soll das Gebäude nunmehr Ende des Jahres 2024 fertig werden – nachdem die Firma ursprünglich den Einzug der ersten Wohnungskäufer für das Jahr 2021 verkündet hatte.

10.10.2021: WELT

Seit Monaten sieht sich Gaufer von Adler-Anwälten unter Druck gesetzt. Er sagt: „Möglicherweise entsteht hier Berlins nächste große Bauruine.“

Für André Gaufer war es eine klare Sache. Als er im Herbst 2018 eine Eigentumswohnung in dem berühmten Wohnturm „Steglitzer Kreisel“ in Berlin kaufte, hoffte der 56-Jährige auf ein sicheres Immobilieninvestment im boomenden Berlin.

Das Gebäude sollte runderneuert werden, und Gaufer wollte als Geschäftsführer seiner Firma PROfinance GmbH die fertige 70-Quadratmeter-Wohnung in der 19. Etage vermieten. 2022 sollte alles fertig sein, Tiefgaragenplatz inklusive. „Das ist mein Kiez, ich liebe diesen Standort, der Steglitzer Kreisel ist ein Wahrzeichen“, sagt er. Verkäuferin und Entwicklerin war die CG Gruppe des bekannten Immobilienentwicklers Christoph Gröner.

Heute ist die Sache für Gaufer überhaupt nicht mehr klar. Die Baustelle scheint stillzustehen. Es gab mehrere Eigentümerwechsel. Und der neue Eigentümer, das Immobilienunternehmen Adler Group mit Sitz in Luxemburg, will das ganze Projekt nochmals aufwendig umgestalten.

Seit Monaten sieht sich Gaufer von Adler-Anwälten unter Druck gesetzt. Er und die anderen Miteigentümer sollen den Umplanungen zustimmen, ohne die Folgekosten zu kennen. Den Parkplatz soll er abgeben. Wann der Umbau überhaupt fertig werde, sei ihm unklar. „Mein persönlicher Eindruck ist, dass das Projekt auf eine Art und Weise aufgewertet werden soll, die mehr dem Entwickler als den Eigentümern nützt“, sagt Gaufer.

Leute wie André Gaufer sehen sich plötzlich am schlechten Ende einer Verwertungskette aus Profi-Anlegern und Entwicklern, die am Immobilienmarkt viel Geld verdienen und enttäuschte Wohnungskäufer und geprellte Aktionäre zurücklassen. Während sich große Akteure um die Stabilität des deutschen Immobilienmarktes sogar Sorgen machen, scheint die deutsche Finanzaufsicht von alledem wenig mitzubekommen.

Der Steglitzer Wohnungskäufer Gaufer kann dem Treiben nur tatenlos zusehen. Er hat Klage gegen die Adler Group auf Einhaltung des ursprünglichen Kaufvertrags eingereicht. Das Amtsgericht hat die Klage angenommen, bald wird verhandelt. Doch inzwischen befürchtet er, dass der Bau gar nicht mehr fertig werden könnte. Er sagt: „Möglicherweise entsteht hier Berlins nächste große Bauruine.“

06.10.2021: B.Z.

Fraser Perring, der wie Gaufer für Gerechtigkeit in der Finanzbranche kämpft, wirft dem Immobilienkonzern Betrug, Manipulation und Täuschung seiner Geldgeber vor.

Ein Einzelner wehrte sich: Der Steglitzer André Gaufer (56), Geschäftsführer der PROfinance GmbH, reichte Klage gegen die Gruppe ein!

06.10.2021: B.Z.

Käufer gegen Projektentwickler – Wenn sich der Einzelne durchbeißt: Während einige seiner Mitkäufer einknickten, bestand Gaufer auf seiner ursprünglichen Planung. Die Adler-Gruppe schrieb erst nett, drängte, habe schließlich auch gedroht, berichtet Gaufer. Der Finanzberater blieb bei seiner Überzeugung: Er sehe keinen Grund, warum sein beurkundeter Vertrag nicht mehr gelten solle – und verlangte die Erfüllung. Seine Eigentumswohnung mit Sonnenuntergangsbalkon. »Mein Recht. Mehr will ich nicht. Aber auch nicht weniger.«

Doch das kann viel Kraft kosten, wie die Geschichte von André Gaufer zeigt. Der Berliner hat jahrelang auf seinen Wohntraum hingearbeitet: eine Wohnung im Wohnturm am Steglitzer Kreisel, Balkon mit Panoramablick nach Südwesten und Sonnenuntergang zum Feierabend. 19. Stock. 577.500 Euro für 69 Quadratmeter – zuzüglich 46.400 Euro für den Tiefgaragenstellplatz. Wohnung 256 sollte André Gaufers Alterssitz werden. Er habe gedacht, da könne nichts schiefgehen, sagt Gaufer. »Ich muss ja auch mal gewinnen.«

Gaufer wohnt mit seiner Familie gleich um die Ecke, geht seit Jahren hier vorbei. Er bekam mit, dass die Bezirksverwaltung 2007 aus dem Hochhaus auszog. Beim Projektentwickler, der CG Gruppe, machte er sofort einen Termin, als klar war, dass dieser den Turm zu Wohnungen umbauen wollte. 2018 wurde der selbstständige Finanzberater einer der ersten Käufer der 330 Eigentumswohnungen, die hier entstehen sollten. Er besorgte sich über seine kleine Firma einen Kredit, wartete auf den Kaufvertrag, ging zum Notar und unterschrieb. Dann, sagt Gaufer, habe er sich eigentlich nur noch jeden Tag auf seine neue Wohnung gefreut.

Ein ganz normaler deutscher Traum vom Eigentum. Bis Gaufer 2020 mitbekam, dass das Grundbuchamt seinen Eintrag nicht vollziehen konnte. Der dem Amt vom Verkäufer mitgeteilte Anteil seiner Wohnung an der Gesamtfläche des Gebäudes wich vom beurkundeten Kaufvertrag ab.

Der Notar bat Gaufer, noch einmal zu erscheinen, um seinen geänderten Vertrag zu unterschreiben. Das Turmbauprojekt war mittlerweile an die umstrittene Adler-Gruppe verkauft worden. Diese hatte es, in aller Stille, komplett neu geplant. Weniger Wohnraum, mehr Büros und Gewerbe – alles für mehr Rendite. Und Gaufer sollte das – wie alle anderen Käufer auch – bitte abzeichnen, ohne zu zucken. Andernfalls könne das gesamte Projekt nicht realisiert werden – mitten in Berlin drohe eine Bauruine. »Nur weil ich nicht kooperativ sei«, sagt Gaufer.

Motto: Seien sie doch froh, überhaupt ein Stück Berlin abzubekommen. So empfand es Gaufer. Offiziell will sich Adler nicht zu dem konkreten Fall äußern: Das Verfahren laufe noch. Man wolle das Turmprojekt schnellstmöglich weiterverkaufen, heißt es aus Unternehmenskreisen.

Während einige seiner Mitkäufer einknickten, bestand Gaufer auf seiner ursprünglichen Planung. Die Adler-Gruppe schrieb erst nett, drängte, habe schließlich auch gedroht, berichtet Gaufer. Der Finanzberater blieb bei seiner Überzeugung: Er sehe keinen Grund, warum sein beurkundeter Vertrag nicht mehr gelten solle – und verlangte die Erfüllung. Seine Eigentumswohnung mit Sonnenuntergangsbalkon. »Mein Recht. Mehr will ich nicht. Aber auch nicht weniger.«

Diesen Sommer kam das Urteil des Landgerichts Berlin: Das Unternehmen des selbstständigen Finanzberaters aus Berlin-Steglitz gewinnt gegen einen der größten Wohnungskonzerne des Landes. Adler hat dagegen Berufung eingelegt.

Es ist symptomatisch für die Stimmung im Land, wenn man sieht, wie die Boulevardzeitungen Gaufer feierten: »Wohnungskäufer besiegt Immobilienriesen«, titelte der »Berliner Kurier«. David gewinnt gegen Goliath. Wenigstens für ihn sieht es nach Sonnenseite aus.

23.10.2023: Berliner Morgenpost

André Gaufer, der eine Wohnung im Turm gekauft und erfolgreich gegen die Adler Group auf Einhaltung seines Notarvertrages geklagt hatte, ist mit seiner Firma PROfinance Miteigentümer der Consus. Der 58-Jährige nutzte die Hauptversammlung, um aktuelle Informationen zu bekommen.

Bislang waren es nur Mutmaßungen, die aus sogenannten Mitarbeiterkreisen der Adler Group stammten. Nach der jüngsten Hauptversammlung der Consus Real Estate AG, einem Tochterunternehmen der Adler Group, ist es sicher: Turm und Sockel sollen verkauft werden. Der angeschlagene Immobilienkonzern will sich am liebsten komplett von dem Projekt verabschieden. Zuvor war nur vom Verkauf des Sockels die Rede, dem Gebäudeensemble am Fuß des Hochhauses.

Die Consus hatte den ursprünglichen Käufer des Steglitzer Kreisels, die CG-Gruppe, übernommen und ist später in der Adler Group aufgegangen. Sie verantwortet aber nach wie vor den Umbau des Turms. Ende vergangener Woche konnten die Aktionäre auf der Hauptversammlung der Consus Real Estate Fragen zum Baufortschritt und den Plänen rund um das Kreisel-Projekt an der Steglitzer Schloßstraße stellen.

André Gaufer, der eine Wohnung im Turm gekauft und erfolgreich gegen die Adler Group auf Einhaltung seines Notarvertrages geklagt hatte, ist mit seiner Firma PROfinance Miteigentümer der Consus. Der 58-Jährige nutzte die Hauptversammlung, um aktuelle Informationen zu bekommen. Am Ende geht es ihm auch darum, zu erfahren, wann er in seine Wohnung im 19. Stock einziehen kann. Das wurde ihm vertraglich für Anfang 2022 zugesichert, im Moment ist von 2024 die Rede. Zumindest ein Teil seiner Fragen wurden beantwortet, sie bringen nun etwas Klarheit in das Baugeschehen.

„Consus ist derzeit auf der Suche nach einem Partner, um die Fertigstellung des Steglitzer Kreisels zu ermöglichen“, erklärt Gaufer nach der Hauptversammlung. Hierzu sei bereits ein Beratungsunternehmen beauftragt worden, das in Gesprächen mit möglichen Investoren steht. „Die bevorzugte Option von Consus ist ein Gesamtverkauf von Turm und Sockel“, sagt Gaufer. Aber auch ein Teilverkauf werde als mögliche Option in Betracht gezogen.

Die Consus erklärte jedoch, dass aktuell weder konkrete Angebote für die bauliche Fertigstellung noch für den Kauf des Steglitzer Kreisels vorlägen. Auf seine Frage zum Abschluss des Projekts bekam er eine ausweichende Antwort. Aufgrund dieser Entwicklungen sei es derzeit nicht möglich, weder einen konkreten Fertigstellungstermin noch Prognosen abzugeben, hieß es.

Gaufer interpretiert das so, dass der ursprünglich geplante Fertigstellungstermin der Wohnungen Mitte 2024 in weite Ferne gerückt ist. In Bezug auf den aktuellen Stand der Bauarbeiten und Baugenehmigungen äußerte sich der Vorstand wie folgt: Die Consus steht in nahezu wöchentlichem Austausch mit dem Bezirksamt und führt derzeit Betonarbeiten durch. Alle erforderlichen Baugenehmigungen für den Turm liegen vor, jedoch nicht für den Sockelbereich.

„Ich bemerke keine Baufortschritte am Kreisel-Hochhaus“, sagt Gaufer. Er stehe aber in Kontakt mit Patrick Steinhoff (CDU), Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, und dem Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf. Der Finanzexperte hatte Widerspruchs gegen die Baugenehmigung für den geplanten Umbau des Sockelbereichs beim Bezirksamt eingelegt. Steinhoff versicherte, dass noch keine Genehmigungen für den Sockel erteilt wurden.

Das Landgericht Berlin hatte Ende Juli entschieden, dass der Wohnungskäufer auf die Einhaltung seines Notarvertrages bestehen kann. Die Adler Group hatte nach der Übernahme die Baupläne geändert. Die Käufer der Wohnungen sollten daraufhin neue Ergänzungsverträge unterschreiben und damit in vielen Fällen nachteilige Änderungen. So sollte Gaufer auf seinen Tiefgaragenstellplatz und den Fahrradaufzug verzichten.

Nachdem sich der Wohnungskäufer geweigert hatte zu unterschreiben, trat Adler einseitig von dem Kaufvertrag zurück. Das Landgericht urteilte, dass das Vorgehen des Immobilienunternehmens nicht rechtens ist. Gaufer sieht in dem Urteil nicht nur seine Rechte gestärkt, sondern die aller Wohnungskäufer. Außerdem sei es ein starkes Signal für den Verbraucherschutz. Die Adler Group legte unterdessen Berufung ein.

Das Urteil hat Konsequenzen auf das gesamte Bauprojekt. So kann das Parkhaus, in dem sich der von Gaufer gekaufte Tiefgaragenstellplatz befindet, nicht abgerissen und in Büros umgewandelt werden. Die Adler Group hat im Prinzip nur zwei Optionen, sollte das Urteil Bestand haben: Entweder ändert sie die Baupläne wieder so, wie es ursprünglich geplant war, damit alle Ansprüche aus den Verträgen erfüllt werden können. Oder sie einigt sich mit den Käufern, deren alte Notarverträge nun wieder gelten, auf die Zahlung von Schadenersatz. Oder sie findet einen Käufer und ist den Steglitzer Kreisel los. Und damit auch das Problem.

08.11.2023: BILD

Als André Gaufer (58), Käufer einer Wohnung im Steglitzer Kreisel, sich einen Grundbuch-Auszug holte, glaubte er an einen Albtraum: Auf seinem Apartment, das noch nicht einmal gebaut war, und weiteren Adler-Immobilien war bereits eine Grundschuld eingetragen: 4,3 Milliarden Euro! 

Die Grundschuld wurde zugunsten einer „Youco F23-H186 Vorrats-GmbH“ in Frankfurt am Main eingetragen. Die Gesellschaft war zuvor von einem Unternehmen, das GmbHs unter Umgehung langer Gründungszeiten für schnelle Übernahmen bereithält, gebildet worden. Wenige Tage später firmierte sie um in „GLAS Frankfurt Projekt GmbH“ (Unternehmensgegenstand: „Dienstleistungen der Forderungsverwaltung“). Die Firma wiederum gehört zu einem verschachtelten Netzwerk mit Sitz in London. „Ob das mit rechten Dingen zugeht?“, fragte sich Gaufer, selbst Finanzdienstleister, und informiert die Finanzdienstleistungsaufsicht und die Staatsanwaltschaft.

01.12.2023: Berliner Morgenpost

Steglitzer Kreisel: Wie die Adler-Group noch gewinnen will. Der Käufer einer Eigentumswohnung in dem Hochhaus hatte gegen den Eigentümer geklagt und gewonnen. So begründet Adler die Berufung.

Vor einem halben Jahr musste die Adler Group vor dem Landgericht Berlin eine Niederlage einstecken. André Gaufer, Käufer einer Eigentumswohnung im 19. Stock des Steglitzer Kreisels, hatte in dem Prozess auf die Einhaltung seines Notarvertrages geklagt. Nach Planänderungen sollte er einen Ergänzungsvertrag unterschreiben, der ihn schlechter gestellt hätte. Dagegen hatte er sich gewehrt. Das Landgericht gab ihm recht, sein alter Notarvertrag hat Bestand.

Einen Monat später hatte die Adler Group, die Eigentümerin des Steglitzer Kreisel ist, gegen dieses Urteil beim Kammergericht Berufung eingelegt. Jetzt, nach einer gewährten Fristverlängerung, liegt auch die Begründung vor. Nach Auskunft der Pressesprecherin der Berliner Zivilgerichte ist „in dem Verfahren 27 U 82/23 noch kein Verhandlungstermin anberaumt“. Auf Anfrage, mit welchen Argumenten die Berufung begründet wird, heißt es bei der Adler Group lediglich: „Haben Sie bitte Verständnis, dass wir uns zu einem laufenden Verfahren grundsätzlich nicht äußern.“

Dafür hat der Käufer und Kläger die Argumente „unter die Lupe“ genommen. Sie wurden von den Rechtsanwälten der Adler Group auf 13 Seiten formuliert, das Dokument liegt der Berliner Morgenpost vor. „Die Adler Group versucht in ihrer Berufungsbegründung, sich den Erfüllungspflichten aus dem zwischen uns bestehenden Notarvertrag zu entziehen“, sagt Gaufer. Sie habe beim Kammergericht einen Antrag auf Abweisung seiner Klage gestellt und argumentiert, dass sie nach ihrem eigenen Rücktritt vom Kaufvertrag angeblich nicht mehr verpflichtet sei, das im Notarvertrag zugesicherte Eigentum zu verschaffen, so Gaufer.

Tatsächlich war die Adler Group einseitig vom Kaufvertrag zurückgetreten, nachdem sich Gaufer geweigert hatte, das Ergänzungspapier zu unterschreiben. Doch Gaufer, der über seine Erfahrungen und Verhandlungen mit der Adler Group das Buch „Immobilienpoker“ geschrieben hat, wollte seine Wohnung genauso, wie er sie bei dem vorherigen Eigentümer, der CG Gruppe, gekauft hatte. Mit dem Tiefgaragenstellplatz, den er sich extra in der Nähe des Aufzugs ausgesucht hat und einem Fahrradaufzug, der nun nicht mehr gebaut werden soll.

Die Adler Group begründet die Berufung unter anderem mit formellen Fehlern. So hatte Gaufer, Geschäftsführer der PROfinance GmbH, ursprünglich die Gesellschaften Steglitzer Kreisel Turm GbR und Steglitzer Parkhaus GbR verklagt, die zum Zeitpunkt der Klageerhebung bereits aufgelöst und in GmbHs umgewandelt worden waren. Gaufers Anwalt hatte daraufhin einen Antrag auf Berichtigung gestellt, den das Landgericht akzeptiert hatte. Das will die Adler Group nicht gelten lassen.

„Des Weiteren führt sie an, dass meine Klage auch inhaltlich unbegründet sei“, erklärt Gaufer. Dabei gehe es um die Änderung von Miteigentumsanteilen, die strittig sind. Schließlich kritisiere die Adler Group, dass das Gericht ihnen zu Unrecht einen Anspruch auf Vertragsanpassung verwehrt habe, obwohl dieser angeblich im Kaufvertrag vorgesehen sei. Dadurch sei die vertragliche Vereinbarung zwischen den Parteien vom Landgericht falsch ausgelegt worden.

Die Rechtsanwälte der Adler Group erklären daher in ihrer Berufungsbegründung: „Das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Berlin wird daher vollumfänglich zur Überprüfung durch das angerufene Berufungsgericht gestellt. Es ist rechtsfehlerhaft und wird abzuändern sein.“ Das Urteil sei materiell rechtswidrig und nicht vollstreckungsfähig, da die Adler Group zu der Vornahme einer nicht möglichen Handlung verurteilt werden.

Für die Adler Group ist das Urteil des Landgerichts ein Präzedenzfall. Gaufer ist nicht der einzige Käufer, der auf die Einhaltung seines originalen Notarvertrages besteht. Um diese Verträge jetzt zu erfüllen, müsste der Immobilienkonzern die neuen Pläne wieder rückgängig machen. So sollte zum Beispiel das Parkhaus, in dem Gaufer seinen Stellplatz hat, in einem Büro- und Geschäftshaus umgebaut werden. Das würde jetzt nicht mehr gehen. Oder Adler einigt sich mit den Käufern, deren alte Notarverträge nun wieder gelten, auf die Zahlung von Schadensersatz.

Was die Adler Group garantiert nicht mehr einhalten kann, ist die vertraglich festgesetzte Frist für die Fertigstellung der 330 Eigentumswohnungen. Im Juni 2022 sollten die neuen Besitzer einziehen können. Jetzt ist von Ende 2024 die Rede, das gesamte Ensemble mit Sockel könnte 2025 fertig sein. Für einige Käufer bedeutet das seit Jahren bereits ein finanzieller Schaden, da sie den Banken Bereitstellungszinsen für ihre Kredite zahlen müssen. Ob Adler jemals den Steglitzer Kreisel fertig bauen wird, ist derzeit auch ungewiss. Das angeschlagene Unternehmen hat sowohl Turm als auch Sockel zum Verkauf angeboten.

Der Steglitzer Kreisel steht seit dem Auszug der Verwaltung von Steglitz-Zehlendorf im Jahr 2007 leer. Der 120 Meter hohe Turm musste nach Asbestfunden geräumt werden. Mittlerweile ist das Gebäude schadstoffsaniert und bis auf das Stahlskelett zurück gebaut. 2017 kaufte Christoph Gröner von der CG-Gruppe Turm und Sockel, nach mehreren Eigentümerwechseln gehört das Projekt jetzt der Adler Group.

25.12.2023: Berliner Zeitung

André Gaufer zeigt sich kämpferisch. „Ich werde nicht aufgeben, bevor ich zu meinem Recht gekommen bin“, sagt er. „Wie lange es auch dauern mag: irgendwann werde ich in meiner Wohnung im Steglitzer Kreisel zusammen mit meiner Tochter Weihnachten feiern.“.

Wenn André Gaufer an der Baustelle des Steglitzer Kreisels vorbeikommt, wird er immer etwas wehmütig. „Dann stelle ich mir vor, wie ich mit meiner Tochter in unserer neuen Wohnung Weihnachten feiere“, sagt der 58-Jährige. „Doch leider ist das bis jetzt nur ein Traum, der durch gebrochene Vertragsversprechen verhindert wird“, fügt er hinzu. „Hätten meine Vertragspartner ihr Wort gehalten, würden wir jetzt unser zweiter Silvester dort oben feiern“, sagt Gaufer.

Dort oben, das ist im 19. Obergeschoss des ehemaligen Bürohauses, das zum Wohnturm umgebaut werden soll. Im Jahr 2018 hat Gaufer eine knapp 70 Quadratmeter große Wohnung erworben. „Mit Blick zum Sonnenuntergang“, sagt er. Spätestens Ende Juni 2022 hätte die Wohnung mit der Nummer 256 fertig werden sollen. Genauso wie die übrigen der insgesamt 330 Eigentumswohnungen, die im Kreisel geplant sind. Doch die Bauarbeiten sind ins Stocken geraten. Der Kreisel präsentiert sich seit Jahren weithin sichtbar als Gerippe aus Stahl und Beton, auch wenn die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung unter Berufung auf Angaben aus dem Bezirk zwischenzeitlich von „Maurer- und Stahlbetonarbeiten“ berichtete.

Gaufer hat den Kaufvertrag vor fünf Jahren für die Wohnung sowie für einen Stellplatz im Parkhaus auf den Namen seiner Firma PROfinance unterzeichnet. Kaufpreis: 623.900 Euro. Damals wollte die CG-Gruppe des Unternehmers Christoph Gröner das Projekt realisieren. Doch dann gab es einen Wechsel bei den Projektverantwortlichen. Inzwischen ist die Adler Group Eigentümer des Steglitzer Kreisels. Sie legte Gaufer wie anderen Erwerbern Nachträge zu den Kaufverträgen vor, mit denen die Vereinbarungen im Nachhinein geändert werden sollten.

So sollte für Gaufer der mit dem notariellen Kaufvertrag erworbene Stellplatz als Kaufgegenstand entfallen. Stattdessen wurde ihm nur noch „die Möglichkeit zum Erwerb eines Stellplatzes in der Tiefgarage des künftigen Bürogebäudes“ zugesagt, das anstelle des alten Parkhauses geplant ist. Darüber hinaus sollte es weitere bauliche Abweichungen vom ursprünglichen Kaufvertrag geben. Zudem wurde der Fertigstellungstermin von 2022 auf 2024 verschoben und Gaufer sollte einen höheren Miteigentumsanteil erhalten, was zum Beispiel eine stärkere finanzielle Beteiligung an künftigen Instandhaltungen mit sich brächte.

Gaufer lehnte eine Unterschrift unter die nachträglichen Änderungen ab und pochte auf Vertragserfüllung. Die Gegenseite erklärte daraufhin den Rücktritt vom Kaufvertrag – mit Verweis auf einen angeblichen Verstoß Gaufers gegen das „Kooperationsgebot“. Vor dem Landgericht konnte sich die Adler Group damit aber nicht durchsetzen. Das Gericht entschied im Sommer dieses Jahres, dass die Adler Group mangels Rücktrittsgrund nicht den Rücktritt vom Vertrag habe erklären können. Damit bleibe es bei der ursprünglichen Vereinbarung.

Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Die Adler Group ist in Berufung gegangen. Sie argumentiert unter anderem, dass sich die Klage Gaufers an die falschen Adressaten gerichtet habe: an die Steglitzer Kreisel Turm GBR sowie die Steglitzer Kreisel Parkhaus GBR. Diese seien zu dem Zeitpunkt aber bereits in GmbHs umgewandelt gewesen. Die Auffassung des Landgerichts, Gaufer habe ersichtlich seine Kaufvertragspartner in Anspruch nehmen wollen, sei „rechtsfehlerhaft“ gewesen. Die nachträgliche Änderung der Miteigentumsanteile führt der Rechtsanwalt der Adler Group darauf zurück, dass bei der Ermittlung der ursprünglichen Miteigentumsanteile „ein Fehler unterlaufen“ sei, woraufhin die Anteile auf Veranlassung des Grundbuchamts noch mal neu berechnet werden mussten.

Gaufers Anwalt weist die Argumentation zurück. Die Klage sei „keineswegs gegen eine nicht existierende Partei geführt worden“. Die Änderung von einer GBR zu einer GmbH sei „identitätswahrend“ geschehen. Deswegen habe die Bezeichnung berichtigt werden können. Die Miteigentumsanteile könnten noch geändert werden, wie im Kaufvertrag vereinbart worden war. Das Kammergericht muss den Fall nun entscheiden. Ein Termin wurde bisher aber noch nicht festgesetzt, berichtet Gaufer.

Die Adler Group macht auf Anfrage keine Angaben zum Baufortschritt und zum geplanten Fertigstellungstermin. Im März dieses Jahres hatte das Unternehmen noch davon gesprochen, „dass große Teile des Komplexes im Jahr 2024 fertiggestellt werden, unter anderem auch die Wohnungen.“ Die gesamte Fertigstellung des Projekts wurde für 2025 in Aussicht gestellt. Das Land Berlin hat, wie berichtet, wegen der Bauverzögerungen bereits eine Strafzahlung verhängt. Diese wurde nach Angaben der Adler Group „vollständig geleistet“. Dass der Turm des Steglitzer Kreisel wieder an das Land Berlin zurückfällt, falls die Bauarbeiten überhaupt nicht fertig werden sollten, ist im Privatisierungs-Kaufvertrag nicht vorgesehen.

Der Bauherren-Schutzbund (BSB), der sich für die Rechte von Erwerbern von Wohneigentum einsetzt, fordert eine bessere gesetzliche Absicherung für Käufer von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern. „Bauträger müssen akzeptieren, dass die geschlossenen Verträge einzuhalten sind“, sagt BSB-Sprecher Erik Stange. „Nur in besonderen Ausnahmefällen sind Abweichungen von den getroffenen Vereinbarungen ohne Zustimmung des Erwerbers zulässig“, sagt er.

06.01.2024: Berliner Zeitung

Kampf um Steglitzer Kreisel: Käufer einer Eigentumswohnung vor Erfolg gegen Adler Group – Das Kammergericht weist darauf hin, dass es die Berufung der Adler Group gegen ein verbraucherfreundliches Urteil des Landgerichts für unbegründet hält.

Im Rechtsstreit um die Einhaltung des Kaufvertrages für eine Eigentumswohnung im Steglitzer Kreisel zeichnet sich eine Entscheidung zugunsten des 58-jährigen Erwerbers André Gaufer gegen die Adler Group ab. Das Berliner Kammergericht kündigte in einem jetzt bekannt gewordenen Beschluss vom 19. Dezember 2023 an, dass es beabsichtige, die von der Adler Group eingereichte Berufung zurückzuweisen, weil diese nach einstimmiger Auffassung der Richter „offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg“ habe (Az. 27 U 82/23). Zuvor hatte im Sommer vergangenen Jahres das Landgericht zugunsten Gaufers entschieden. Dagegen war die Adler Group jedoch in Berufung gegangen.

Gaufer zeigt sich zufrieden. Er sei „sehr erleichtert“ über den Ausgang des Verfahrens, sagt er. Die Entscheidung sei nicht nur für ihn persönlich von Bedeutung, sondern sende „auch eine starke Botschaft für Gerechtigkeit und den Schutz von Verbraucherrechten“. Der Einzelne könne „gegenüber großen Konzernen erfolgreich bestehen“, wenn er „an die Prinzipien des Rechts und der Fairness“ glaube. „Ich hoffe, meine Erfahrung kann anderen Mut machen, niemals aufzugeben und beharrlich für ihre eigenen Rechte einzustehen“, so Gaufer.

Die Adler Group hat laut Kammergericht die Möglichkeit, binnen eines Monats nach Zustellung des Beschlusses Stellung zu nehmen. Zieht die Adler Group die Berufung zurück, verliert sie zwar, kann aber Verfahrensgebühren sparen. Im vorliegenden Fall sind dies 8990 Euro, wie es im Beschluss des Kammergerichts heißt. Hält die Adler Group an der Berufung fest, droht nach den Ausführungen der Richter eine Zurückweisung durch das Gericht.

Die Adler Group argumentierte im Berufungsverfahren unter anderem, dass sich die Klage Gaufers an die falschen Adressaten gerichtet habe: an die Steglitzer Kreisel Turm GBR sowie die Steglitzer Kreisel Parkhaus GBR. Diese seien zu dem Zeitpunkt aber bereits in GmbHs umgewandelt gewesen. Die Auffassung des Landgerichts, Gaufer habe ersichtlich seine Kaufvertragspartner in Anspruch nehmen wollen, sei „rechtsfehlerhaft“ gewesen. Die nachträgliche Änderung der Miteigentumsanteile führte der Rechtsanwalt der Adler Group darauf zurück, dass bei der Ermittlung der ursprünglichen Miteigentumsanteile „ein Fehler unterlaufen“ sei, woraufhin die Anteile auf Veranlassung des Grundbuchamts nochmal neu berechnet werden mussten. Es sei der Adler Group rechtlich nicht möglich, eine Änderung herbeizuführen.

Das Kammergericht folgt dieser Argumentation nicht und erklärte nun in seinem Beschluss, dass die Berufung „nicht begründet“ sei. Das Landgericht habe „verfahrens- und rechtsfehlerfrei“ festgestellt, dass Gaufer einen Anspruch auf Bildung des vertraglich zugesicherten Miteigentumsanteils und auf den Tiefgaragenstellplatz habe. Nach Ansicht des Kammergericht ist die Adler Group sehr wohl der zuständige Vertragspartner Gaufers. Offene Fragen, nämlich auf welche Art und Weise die Adler Group die geforderte Leistung erfüllen könne, seien nicht vor dem Kammergericht zu klären, sondern blieben „einem etwaigen Zwangsvollstreckungsverfahren vorbehalten“.

08.01.2024: Berliner Morgenpost

Steglitzer Kreisel: Nächste Niederlage für den Eigentümer – Die Adler Group hatte den Prozess gegen einen Wohnungskäufer verloren und Berufung eingelegt. So positioniert sich das Kammergericht.

Für den Eigentümer des Steglitzer Kreisels zeichnet sich die nächste Niederlage ab: Im Rechtsstreit zwischen der Adler Group und dem Käufer einer Eigentumswohnung beabsichtigt das Kammergericht, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts zurückzuweisen. Das geht aus einem Beschluss des Kammergerichts hervor, der der Berliner Morgenpost vorliegt.

Die Adler Group hatte den Prozess verloren und war unter anderen wegen formeller Fehler gegen das Urteil vorgegangen. Außerdem sollte die Klage inhaltlich nicht begründet sein. Das sehen die Richter am Kammergericht anders. Sie haben beschlossen, die Widerklage zurückzuweisen, weil sie einstimmig der Auffassung sind, „dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder für die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert…“. Daher sei eine mündliche Verhandlung nicht notwendig. Die Adler Group kann bis zum 21. Januar zu dem Beschluss des Kammergerichts Stellung nehmen.

Gegen die Adler Group hatte André Gaufer, Käufer einer Eigentumswohnung im 19. Stock, geklagt. Er sollte nach Planänderungen des Kreisel-Eigentümers eine Ergänzung zu seinem Notarvertrag unterschreiben, die ihn schlechter gestellt hätte. So sollte er auf seinen Stellplatz, den er sich im Parkhaus ausgesucht hatte, verzichten, zudem ist kein Fahrradaufzug mehr geplant.

„Meine erfolgreiche Klage beweist, dass auch Einzelne ihre Rechte gegen große Konzerne durchsetzen können“, sagt der 58-Jährige. Sein fester Glaube und die tiefe Überzeugung, dass trotz Herausforderungen und Widerständen letztlich das Richtige und Gute siegen wird, hätten ihm die Kraft und Ausdauer geschenkt, standhaft zu bleiben. „Die erschreckende Profitgier einiger Akteure im Immobiliensektor, die ich als ethisch verwerflich und als Missachtung der gesellschaftlichen Verantwortung dieser Konzerne ansehe, stößt durch diesen Gerichtsbeschluss auf klare Grenzen“, so Gaufer.

Als sich der Käufer weigerte, den Ergänzungsvertrag zu unterschreiben, trat die Adler Group einseitig vom Kaufvertrag zurück. Daraufhin zog Gaufer, der Geschäftsführer der PROfinance GmbH ist, vor das Landgericht und klagte auf Einhaltung seines ursprünglichen Notarvertrages. Das Landgericht gab ihm Recht. Die Adler Group habe keinen Anspruch auf eine Vertragsanpassung, begründete die Richterin das Urteil. Auch der einseitige Rücktritt vom Kaufvertrag sei nicht wirksam.

Das Landgericht entschied, dass der alte Vertrag Bestand hat und von der Adler Group erfüllt werden muss. Das Urteil wurde im Juli 2023 verkündet, zu diesem Zeitpunkt war noch nicht klar, ob der Kreisel-Eigentümer dagegen Rechtsmittel einlegen würde. Mit einer gewährten Fristverlängerung legte Adler schließlich Berufung ein, die nach Beschluss des Kammergerichts „nicht begründet“ ist. Ihre Argumente haben die Richter auf 13 Seiten ausgeführt.

Zwar ist noch die Stellungnahme von Adler abzuwarten, dennoch reagierte André Gaufer nach Erhalt des Kammergerichts-Beschlusses erleichtert. „Die Adler Group versuchte in ihrer Berufungsbegründung, sich den Erfüllungspflichten aus dem zwischen uns bestehenden Notarvertrag zu entziehen“, erklärt der Steglitzer Finanzexperte. Sie hätte argumentiert, dass sie nach ihrem eigenen Rücktritt vom Kaufvertrag angeblich nicht mehr verpflichtet sei, ihm das vertraglich zugesicherte Eigentum zu verschaffen.

Sollte es bei der gerichtliche Entscheidung bleiben, könnte das nach Ansicht von André Gaufer weitreichende Folgen für die Adler Group nach sich ziehen, einschließlich Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und hoher Zwangsgelder bei Nichterfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen.

Noch immer ist der Wohnungskäufer nicht im Grundbuch eingetragen. Darüber wurde am Dienstag vor dem Amtsgericht Schöneberg verhandelt. „Die abschließende Entscheidung des Gerichts steht zwar noch aus, doch ich hoffe, dass das Gericht anordnen wird, die Auflassungsvormerkung für meine erworbene Wohnung und den dazugehörigen Tiefgaragenstellplatz im Grundbuch einzutragen“, erklärte André Gaufer nach der Verhandlung.

Dies ergebe sich aus den Bestimmungen seines Kaufvertrags, bei dem die Adler Group und der zuständige Notar zur Eintragung verpflichtet waren. Allerdings hätten seine Vertragspartner diese Eintragung unterlassen und ihr weiteres Vorgehen an die Unterschrift unter den Nachtrag geknüpft, der erhebliche Nachteile für ihn vorsah.

„Da ich diesen Änderungen nicht zugestimmt habe, wurde der Kaufvertrag nicht vollzogen, was wiederum zur Nicht-Eintragung im Grundbuch meiner Wohnung sowie des Grundstücks des Parkhauses führte“, so Gaufer. Dieser Fall veranschauliche, dass die Eintragung einer Eigentumsvormerkung nach einem Immobilienkauf, die normalerweise ein üblicher Prozess ist, keineswegs selbstverständlich ist. „In meinem Fall war es notwendig, einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung zu stellen, um meine legitime Vormerkung zu erlangen“, erklärt der Käufer der Kreisel-Wohnung.

Beim Verkauf der Eigentumswohnungen wurde den Erwerbern versprochen, dass sie spätestens im Sommer 2022 einziehen könnten. Ursprünglich war die Fertigstellung der 330 Eigentumswohnungen im Steglitzer Kreisels bereits Ende 2021 geplant. Jetzt wird mit 2025 gerechnet. Nach wie vor versucht die Adler Group, den Turm mit dem Sockelensemble komplett zu verkaufen oder einen zweiten Investor zu gewinnen.

06.09.2023: Immobilien Zeitung

„Ich habe von meinen Vertragspartnern mehrfach Vertragstreue verlangt, doch stattdessen ist die Adler Group von meinem Kaufvertrag zurückgetreten und der Notar hat meine Interessen missachtet. Deshalb habe ich gegen die Adler Group auf Vertragserfüllung geklagt und gegen den Notar eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht“, erklärt Gaufer.

Ende Juli urteilte das Landgericht Berlin, dass zwei Gesellschaften der Adler Group den einseitig gekündigten Kaufvertrag für eine Wohnung im Steglitzer Kreisel in Berlin einhalten müssen. Gegen das Urteil hat Adler nun Berufung eingelegt.

Von Seiten des Landgerichts ist die Sache ein klarer Fall: Kläger André Gaufer, der 2018 über seine Firma PROfinance eine Wohnung nebst Stellplatz im Steglitzer Kreisel erworben hat, der vom Büro- zum Wohnturm umgebaut werden soll, hat ein Recht darauf, dass der notariell geschlossene Kaufvertrag mit zwei Adler-Gesellschaften eingehalten wird. Das Urteil will Adler allerdings nicht hinnehmen und legt Berufung beim Berliner Kammergericht ein. „Zu dem kürzlich ergangenen Gerichtsurteil vertreten wir eine abweichende Rechtsauffassung“, teilt eine Sprecherin des Unternehmens mit.

Gekündigt hatte Adler den Kaufvertrag mit Gaufer, weil Gaufer nicht bereit war einen Nachtrag zu unterzeichnen, der diverse Änderungen beinhaltete. Unter anderem hätte er den erworbenen Stellplatz verloren, weil anstelle des Parkhauses, an dem dieser verortet sein sollte, nun ein Bürogebäude entstehen soll. Weil Gaufer auf der Einhaltung des Vertrags bestand, kündigte Adler die beiden Kaufverträge. Das wiederum wollte Gaufer nicht hinnehmen und zog vor Gericht.

„Ich habe von meinen Vertragspartnern mehrfach Vertragstreue verlangt, doch stattdessen ist die Adler Group von meinem Kaufvertrag zurückgetreten und der Notar hat meine Interessen missachtet. Deshalb habe ich gegen die Adler Group auf Vertragserfüllung geklagt und gegen den Notar eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht“, erklärt Gaufer. Andere Erwerber gingen den Weg des geringsten Widerstands und unterzeichneten den Nachtrag oder sie nahmen von der Möglichkeit Gebrauch, vom Vertrag zurückzutreten.

Seit ein paar Jahren hat sich auf der Baustelle an der Schloßstraße, Ecke Grunewaldstraße augenscheinlich nichts getan. Das entkernte Gebäudegerippe, das längst eine neue Fassade haben sollte, ragt ebenso unverändert in die Höhe wie der Baukran, der eine ganz Spur auf der Schloßstraße einnimmt.

Am 15. Juni 2023 fand ein Treffen zwischen der Adler Group und dem Amt für Stadtentwicklung statt. Seitdem wurde berichtet, dass der Eigentümer des Kreisels immer noch an der Deckenverstärkung für die neue Fassade des Turmhochhauses arbeitet und einen Bauzeitenplan bis Frühjahr 2024 vorgelegt hat. Am 31. Januar 2024 hat die „Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen“ die folgenden Fragen beantwortet:

Frage: Welcher Fortschritt gemäß dem Bauplan von Juni 2023 soll bis zum Frühjahr 2024 erreicht werden? Antwort: Gemäß den immer wieder geänderten Bauzeitenplänen sollen bis zum Frühjahr 2024 die Maurer- und Stahlbetonarbeiten an den Aufzugs- und Steigeschächte vom 2. Untergeschoss bis zum 29. Obergeschoss und am Kern beginnen und vom Untergeschoss beginnend bis zum 25. Obergeschoss abgeschlossen werden. Im Weiteren sollen diverse Rückbau- und Einbauarbeiten von erforderlichen Arbeitsbühnen und Stahltraversen zur Bauausführung stattfinden.

Frage: Wie bzw. in welchem Turnus erfolgt eine Baufortschrittsprüfung? Antwort: Es wird angestrebt, im monatlichen Zyklus eine Baufortschrittprüfung einzuhalten.

Frage: Welche Arbeiten werden derzeit konkret durchgeführt und wie ist der aktuelle Stand des Bauprojekts und der Bauarbeiten am Turm? Antwort: Gemäß Bauzeitenplan sollten die o.g. Maurer- und Betonarbeiten bereits begonnen haben; z.Zt. laufen noch die Vergabe/Ausschreibungsmaßnahmen. Am Turm selbst werden nur Arbeiten im geringen Umfang ausgeführt (z.B. Kontrollarbeiten an den Schraubverbindungen am Stahlgerüst da ca. 30 Stahlstützen statisch nachbearbeitet werden müssen; diese werden parallel aktuell auch verstärkt).

Frage: Wie sehen die weiteren Fertigstellungspläne aus oder ruht die Baustelle derzeit? Antwort: Zum Fertigstellungsdatum liegen keine konkret belastbaren Angaben des Bauherrn vor. Die Baustelle ist nicht als ruhend einzustufen, es werden Arbeiten im geringen Umfang ausgeführt.

Frage: Wie ist der aktuelle Status der Baugenehmigungen für die einzelnen Bauteile (A, B, C, E)? Wurde inzwischen eine Baugenehmigung für die Sockelbauteile erteilt, die sich seit Mai 2023 in der Vorprüfung befanden? Antwort: Der aktuelle Status stellt sich derart dar, dass die Baugenehmigungsverfahren für  die Sockelbauteile vom Bauherrn als „ruhend“ gestellt wurden und werden somit z.Zt. nicht weiterbearbeitet. Der Bauherr hat hierfür lediglich entsprechende Anträge auf Vorbescheid eingereicht, welche sich im Beteiligungsverfahren zur städtebaulichen Prüfung befinden.

Frage: Wie ist der Kenntnisstand über den Verkauf des Turms und des Sockelbereichs bzw. zu laufende Verhandlungen und welche Unternehmen bzw. Personen sind involviert? Antwort: Nach Aussage des Bauherrn im Herbst 2023 soll ein Verkauf oder Teilverkauf des Turms und der Sockelbauteile stattfinden. Zu möglicherweise laufenden Verhandlungen und involvierten Personen bzw. Unternehmen hat der Bezirk Steglitz-Zehlendorf keine Informationen.

Während meiner regelmäßigen Besuche am Steglitzer Kreisel sehe ich keinerlei Bauaktivitäten, nur einen ruhenden Baukran auf dem 120 Meter hohen Turmgerippe. Dies verdeutlicht die lähmende Ohnmacht, mit der wir konfrontiert sind, angesichts chronischer Dauerbaustellen und des akuten Mangels an dringend benötigtem Wohnraum. Besorgniserregend ist der Umgang mit zweifelhaften Immobilienakteuren, wie im Fall des seit Frühjahr 2020 stillstehenden Projekts am Steglitzer Kreisel. Trotz der Zusage, 330 Wohnungen bis Juni 2022 fertigzustellen, plant die Adler Group nun den Verkauf des gesamten Komplexes. Dieser Fall zeigt auf alarmierende Weise, wie mit einem der drängendsten Probleme unserer Zeit umgegangen wird.

Am 12. Oktober 2013 betone ich gegenüber dem Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf, dass die Erteilung einer Baugenehmigung für den geplanten Umbau des Sockelbereichs am Steglitzer Kreisel im Widerspruch zu meinem Urteil vom 26. Juli 2023 stehen würde.

Obwohl das Bezirksamt zuvor mitgeteilt hatte, dass für den geplanten Umbau von Bauteil C (Flurstück 2274) und Bauteil E (Flurstück 2276) keine Baugenehmigung vorliegt und somit kein Abriss des Parkhauses bevorsteht, möchte ich dennoch festhalten, dass in meinem Urteil gegen die Adler Group die folgenden Punkte klar gestellt wurden:

– Trotz der Rücktrittserklärungen der Adler Group bleibt mein Notarvertrag in Kraft.
– Die Adler Group kann keine Vertragsanpassungen durch einen Nachtrag durchsetzen.
– Mein Anspruch auf den Tiefgaragenstellplatz bleibt unberührt.
– Das Entfernen des Fahrradaufzugs hat keine rechtliche Grundlage.
– Die Corona-Pandemie rechtfertigt keine automatische zweijährige Bauverzögerung.

Das Landgericht Berlin hat in diesem Zusammenhang die Adler Group wie folgt verurteilt:

1. Die Bildung meiner Wohnung Nummer 256 in Form eines Miteigentumsanteils von 255/100.000 am Baugrundstück „Turm“.
2. Die Teilung des Baugrundstücks „Parkhaus“ und die Zuordnung des Tiefgaragenstellplatzes mit der Nummer 127 in Form eines Miteigentumsanteils von 60/100.000.

Am 17. Oktober 2023 wende ich mich mit fünf Fragen zum Steglitzer Kreisel an Patrick Steinhoff, den Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung in Steglitz-Zehlendorf:

Sehr geehrter Herr Steinhoff, bezugnehmend auf meine E-Mail vom 13. Oktober 2023 möchte ich Ihnen mitteilen, dass die angeblich geplanten Maurer- und Stahlbetonarbeiten am Kreisel-Hochhaus von außen nicht erkennbar sind.

Am 15. Juni 2023 fand ein Treffen zwischen der Adler Group und Ihrem Amt statt. Seitdem wurde berichtet, dass der Kreisel-Eigentümer noch an der Deckenverstärkung für die neue Fassade des Turmhochhauses arbeitet und ein Brandschutzprüfbericht noch aussteht.

Im Juni 2023 soll die Adler Group Ihnen auch einen Bauzeitenplan bis Frühjahr 2024 vorgelegt haben.

Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir den aktuellen Stand zu folgenden Fragen kurz mitteilen könnten:

– Welche Arbeiten werden derzeit durchgeführt?
– Liegt der Brandschutzprüfbericht mittlerweile vor?
– Sind die Maßnahmen zur Deckenverstärkung der neuen Fassade abgeschlossen?
– Welcher Bautenstand soll laut dem Bauplan vom Juni 2023 bis zum Frühjahr 2024 erreicht sein?
– Wie ist der Stand der Baugenehmigungen für die einzelnen Bauteile (A, B, C, E)?

Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen, André Gaufer.